Damit hat der Wulff-Prozess, der seit vergangenem November eher langweilig und unspektakulär vor sich hindümpelte, kurz vor Schluss doch noch seinen Paukenschlag erlebt. Und der kam ausgerechnet von Seiten der Anklage, die sich im bisherigen Prozessverlauf oft überraschend zurückhaltend zeigte, wenn das Gericht Zeugen befragte. Nach dem Plädoyer Eimterbäumers aber ist auch klar, warum die Staatsanwaltschaft so defensiv agierte: Aus ihrer Sicht hat sich das Gericht zu stark auf das Geschehen beim Oktoberfest beschränkt, auf die Frage nämlich, wer was bezahlte, konsumierte und mit wem am Tisch saß; stattdessen hätte man das Dienst- und Geschäftsgebaren der Angeklagten genauer unter die Lupe nehmen müssen, kritisierte der Staatsanwalt. Die diversen Beweisanträge der Ankläger dazu seien jedoch vom Richter überwiegend abgelehnt worden. „Wenn ein Gericht aber nicht alle Beweismöglichkeiten ausgeschöpft hat, dann kann es auch nicht entscheiden“, sagte Eimterbäumer. „So liegt der Fall hier.“
Die drei Verteidiger von Wulff und dem mitangeklagten Filmunternehmer David Groenewold zeigten sich in ihren Plädoyers empört über den Antrag. Damit solle das Verfahren nur weiter in die Länge gezogen werden, sagten sie. Tatsächlich habe der Prozess keinen Beweis für die Anklage zutage gefördert, weshalb beide Angeklagte freigesprochen werden müssten. Offenbar scheue sich die Staatsanwaltschaft nur, öffentlich Verantwortung für das Scheitern ihrer Verschwörungstheorien zu übernehmen, sagte Wulffs Verteidiger Michael Nagel.
Wulff wird in dem Prozess Vorteilsannahme zur Last gelegt, seinem Freund Groenewold Vorteilsgewährung. Es geht um einen gemeinsamen Besuch des Oktoberfestes im Jahre 2008. Wulff – damals noch niedersächsischer Ministerpräsident – hatte seinerzeit mit Frau und Sohn in einem Fünf-Sterne-Hotel im Zentrum Münchens genächtigt. Für zwei Nächte in der Juniorsuite bezahlte Wulff bei der Abreise per Kreditkarte 577,90 Euro. Was er erst vier Jahre später erfahren haben will – die Juniorsuite war tatsächlich 400 Euro teurer, das Upgrade hatte diskret sein Freund Groenewold übernommen. Nach Rechnung der Staatsanwaltschaft übernahm der Filmfinanzier zudem weitere Kosten des Oktoberfest-Ausflugs für gemeinsame Essen und einen Babysitter. Summa summarum: 753,90 Euro. Als Gegenleistung habe sich Wulff laut Anklage mit einem Schreiben beim damaligen Siemens-Chef Löscher dafür eingesetzt, dass der Konzern die Vermarktung des von Groenewold mitfinanzierten Spielfilms „John Rabe“ unterstützt.
750 Euro
Die beiden Angeklagten hatten die Vorwürfe bereits zu Prozessbeginn entschieden zurückgewiesen. Die Einladung zum Oktoberfest sei eine reine Freundschaftsgeste des seit Jahren mit Wulff eng verbundenen Groenewolds gewesen, argumentierten sie unisono. Der Brief an den Siemens-Chef wiederum sei eine ganz normale Arbeitshandlung des Ministerpräsidenten, zu der er nicht von seinem Freund aufgefordert wurde. „Es ist doch lebensfremd anzunehmen, dass sich ein Ministerpräsident für 750 Euro kaufen lässt“, betonte am Donnerstag noch einmal Verteidiger Nagel.
In ihrem knapp einstündigen, sehr detailliert und überzeugend begründeten Plädoyer hielt die Staatsanwaltschaft gleichwohl an ihrem Vorwurf fest. Die Einlassungen der Angeklagten seien „synthetisch, konstruiert und unglaubhaft“, so Einterbäumer, sie hätten Unterlagen manipuliert und während der Ermittlungen ihr „undurchsichtiges und verschlossenes Verhalten fortgesetzt“. All das wecke in einer Gesamtschau mit den zum Teil noch nicht in das Verfahren eingeführten Beweismitteln den „bösen Schein der Käuflichkeit“. Der Oberstaatsanwalt machte abschließend klar, dass er bei einem möglichen Freispruch in der kommenden Woche in Revision gehen werde, weil „das Gericht die zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen nicht ausgeschöpft hat“.
Der Ausflug zum Oktoberfest ist der einzige Ermittlungsvorgang der Hannoveraner Staatsanwaltschaft gegen Wulff, der es bis vor Gericht geschafft hat. Vier Staatsanwälte und 24 Ermittler des Landeskriminalamtes Niedersachsen waren seit Ende 2011 über Monate hinweg akribisch einer ganzen Reihe von Indizien nachgegangen, die auf eine strafrechtlich relevante Nähe Wulffs in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsidenten zu Unternehmern hinwiesen. Mal spielte ein privater Hauskredit über eine halbe Million Euro eine Rolle, dann waren es die engen Beziehungen, die Wulff zu Geschäftsleuten wie Groenewold und anderen unterhalten hatte. Die Ermittlungen, vor allem aber auch die Hatz der Medien auf den Politiker sowie dessen ungeschicktes Krisenmanagement führten im Februar 2012 zum Rücktritt Wulffs als Bundespräsident und dem beispiellosen Ende einer Politikerkarriere.
Der Tag im Landgericht von Hannover machte noch einmal deutlich, welch tiefe Wunden die Affäre allen Beteiligten geschlagen hat. Auch den Anklägern. Das merkte man Staatsanwalt Eimterbäumer an, der in seinem Schlusswort den ehemaligen Bundespräsidenten frontal anging. Er warf Wulff und seinen Anwälten „Prozesspropaganda“ und die Verbreitung von Unwahrheiten vor. So habe sich der Ex-Bundespräsident in den Medien und vor Gericht zum Opfer einer von Jagdeifer beseelten Staatsanwaltschaft stilisiert, sagte er. Auch das habe dazu geführt, dass der Prozess für die Staatsanwaltschaft eine Art „Auswärtsspiel“ sei.
Dabei aber habe er, Eimterbäumer, von Beginn der Ermittlungen an eng mit der Verteidigung kooperiert, ihr stets eine schnelle und umfassende Akteneinsicht ermöglicht und sie über den Fortgang der Ermittlungen auf dem Laufenden gehalten, weil er den ehemaligen Bundespräsidenten durch die öffentliche Bloßstellung als ein „Sonderopfer“ angesehen habe. „Ich habe mich von Beginn an um ein faires und mit ungewöhnlicher Offenheit geführtes Verfahren bemüht“, sagte der Oberstaatsanwalt und wandte sich dann direkt an Wulff: „Ihre aufgeregte Empörungsrhetorik mögen Sie für zweckdienlich halten, ich hätte mir aber mehr Sachlichkeit gewünscht.“
Rhetorischer Gegenschlag
Das konnte natürlich nicht unwidersprochen bleiben, und so holten die Verteidiger in ihren Plädoyers zum rhetorischen Gegenschlag gegen die Anklagebehörde aus. Groenewolds Anwalt Friedrich Schultehinrichs etwa sprach von einem „Ermittlungsexzess“ der Staatsanwaltschaft, der letztlich zu keinem greifbaren Ergebnis geführt habe. „Als Verteidiger fragt man sich da, ob dieses Hauptverfahren nicht das Resultat einer hierarchisch strukturierten Behörde ist, die von Politikern beeinflusst wird und sich opportunistisch verhält“, sagte er. Wulffs zweiter Verteidiger Bernd Müßig warf der Staatsanwaltschaft „prozessualen Rechtsmissbrauch“, „narzisstische Selbstbespiegelung“ und „tendenziöse unhaltbare Spekulationen“ vor. „Das Verfahren hat für jedermann deutlich gemacht, dass die Anklage nie hätte erhoben werden dürfen, wenn die Staatsanwaltschaft Mut zur Rechtsstaatlichkeit gehabt hätte“, sagte Müßig.
Auch Christian Wulff wollte bei dem Wortgefecht nicht zurückstehen. Als ihm der Richter die Gelegenheit zum „letzten Wort“ gab, stand der Ex-Präsident auf und gab sich zunächst ganz staatsmännisch. „Ich bin froh, in einem Rechtsstaat zu leben, und habe die Hoffnung, dass sich die hohen Wogen auf beiden Seiten nach diesem Verfahren wieder glätten werden“, sagte er. Ausdrücklich lobte er das Gericht. Seit es das Verfahren von der Staatsanwaltschaft übernommen habe, werde nach objektiven rechtsstaatlichen Regeln agiert, so Wulff. Die gesamte Anklage habe sich von Beginn an auf offensichtlich falsche Vermutungen gestützt. Für die vorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaft in Hannover hatte Wulff nur Spott übrig. „Ich glaube, dass der Generalstaatsanwalt in Celle auf den falschen Baum geklettert und mit großer Verve immer höher gestiegen ist“, sagte er. „Ich denke, er muss mit fremder Hilfe da jetzt wieder runtergeholt werden.“
Richter Rosenow lächelte da zwar das erste Mal, aber den Tag konnte ihm das auch nicht mehr retten. Er steht jetzt vor einer schwierigen Entscheidung: Wenn er kommende Woche den schon angekündigten Freispruch für Wulff und Groenewold verkündet, riskiert er einen Revisionsantrag durch die Staatsanwaltschaft. Der dürfte nicht aussichtslos sein, nachdem das Gericht erst kürzlich die letzten Beweisanträge der Ankläger recht rüde abgeschmettert hatte. Auf der sicheren Seite wäre Rosenow daher, wenn er dem Antrag Eimterbäumers folgt und doch noch einmal in die Beweisaufnahme eintritt. Der Fall ist für Wulff noch längst nicht ausgestanden.
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