Nach Angaben des Zolls werden Seepferdchen in der EU-Artenschutzverordnung in der zweithöchsten Schutzklasse gelistet. Damit bedarf es grundsätzlich einer Genehmigung, um die Tiere einzuführen. Der 45-Jährige hatte keine solche Erlaubnis. Ihm droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Warum sich der Mann für tote Tiere interessierte, blieb unklar. Möglicherweise habe er sie - ähnlich wie Schmetterlinge - sammeln oder ausstellen wollen, sagte eine Sprecherin des Zolls. Die Schwangerschaft einiger Seepferdchen habe vermutlich keine Rolle gespielt, meinte sie.
Nach ihren Angaben gibt es immer wieder skurrile Situationen beim Zoll am Flughafen. Als Beispiel nannte sie einen Mann, der eine Schlange in seinem Slip versteckt habe, um diese nach Deutschland zu schmuggeln.
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