Zu Ehren Wolfgang Lauingers

Petition fordert Umbenennung der Konrad-Adenauer-Straße

Lauinger wurde wegen seiner Homosexualität verfolgt.

Dominik Mai
2 Min
Das Foto zeigt Wolfgang Lauinger im Mai 2015 in Frankfurt während der Vorstellung des Buches "Lauingers. Eine Familiengeschichte aus Deutschland".

Das Foto zeigt Wolfgang Lauinger im Mai 2015 in Frankfurt während der Vorstellung des Buches "Lauingers. Eine Familiengeschichte aus Deutschland".

© Wikipedia/CC BY-SA 4.0/Lauinger

Soll die Konrad-Adenauer-Straße unweit des Reichstags umbenannt werden? Ja, wenn es nach Autor und Blogger Johannes Kram ("Nollendorfblog") geht. Er hat bei Change.org eine Petition gestartet, die fordert, mit dem Straßennamen künftig an Wolfgang Lauinger zu erinnern - eines der bekanntesten Opfer des Paragrafen 175, der sexuelle Handlungen zwischen Männern Jahrzehnte lang unter Strafe stellte.  


Paragraf 175

Der frühere Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Die Bundesrepublik hatte diese durch die Nationalsozialisten verschärfte Regelung übernommen.

Im Jahr 1969 wurde der Paragraf entschärft, aber erst 1994 endgültig abgeschafft. Auf seiner Basis wurden Schätzungen zufolge 64.000 Menschen verurteilt. Wie viele Betroffene noch leben, ist nicht sicher.

Nun sollen Tausende homosexuelle Justizopfer rehabilitiert werden. Als finanzielle Entschädigung sind pro Person pauschal 3000 Euro vorgesehen sowie 1500 Euro für jedes angefangene Jahr im Gefängnis.


Wegen seiner Homosexualität saß Lauinger in der Adenauer-Zeit mehrere Monate in Untersuchungshaft. Später kämpfte er viele Jahre dafür, dass verfolgte Homosexuelle rehabilitiert und entschädigt werden. Auch ihm ist es zu verdanken, dass im Juli ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wurde, mit dem die damaligen Urteile aufgehoben wurden. 

Kurz vor Weihnachten starb Lauinger mit 99 Jahren - jedoch, ohne selbst rehabilitiert zu werden. Grund ist eine Lücke im Entschädigungsgesetz: Lauinger wurde nach seiner Untersuchungshaft nicht schuldig gesprochen. Deshalb wurde sein Entschädigungsantrag kurz vor seinem Tod abgelehnt. Bundesjustizminister Heiko Maas, Initiator des Gesetzes, äußerte sich gegenüber dem Onlinemagazin Buzzfeed darüber „betroffen, dass das Gesetz in diesem Fall nicht angewandt werden kann“ und kündigte an, sich mit Lauinger in Verbindung zu setzen. Dazu kam es jedoch nicht mehr. 

Auch deshalb wäre die Umbenennung der jetzigen Konrad-Adenauer-Straße "eine angemessene Würdigung der Lebensleistung Lauingers", heißt es in der Petition. Adenauer habe sich außerdem "persönlich für die Beibehaltung der Homosexuellenverfolgung durch von den Nazis verschärfte Version des Paragrafen 175 eingesetzt". Bislang haben mehr als 500 Menschen die Petition unterschrieben. 

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