Zusatzrechnungen: Berliner Pflegebedürftige zahlen mehr

Auf zehntausende Berliner, die ambulant gepflegt werden, kommen höhere Kosten zu. Sie müssen monatlich durchschnittlich rund 30 Euro mehr bezahlen, denn seit Januar stellen die ambulanten Dienste den Pflegebedürftigen auch Investitionskosten in Rechnung. So zum Beispiel Aufwendungen für Büromieten und Ausstattung oder Leasing- und Reparaturkosten von Autos. Mit der Senatsgesundheitsverwaltung wurde eine Pauschale von 2,5 Prozent der Pflegevergütung vereinbart. „In Ausnahmefällen sind höhere Kosten möglich“, sagt die Sprecherin der Gesundheitsverwaltung, Franciska ...

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Berlin - Auf zehntausende Berliner, die ambulant gepflegt werden, kommen höhere Kosten zu. Sie müssen monatlich durchschnittlich rund 30 Euro mehr bezahlen, denn seit Januar stellen die ambulanten Dienste den Pflegebedürftigen auch Investitionskosten in Rechnung. So zum Beispiel Aufwendungen für Büromieten und Ausstattung oder Leasing- und Reparaturkosten von Autos. Mit der Senatsgesundheitsverwaltung wurde eine Pauschale von 2,5 Prozent der Pflegevergütung vereinbart. „In Ausnahmefällen sind höhere Kosten möglich“, sagt die Sprecherin der Gesundheitsverwaltung, Franciska Obermeyer.

Nach einer Beispielrechnung der Verwaltung muss eine hilfebedürftige Person mit Pflegestufe 2 und einer monatlichen Vergütung der Pflegekasse von 1100 Euro nun einen Investitionszuschlag von 27,50 Euro aus eigener Tasche finanzieren. Bei besonders hoher Pflegebedürftigkeit kann die Summe nach Angaben der Verbraucherzentrale bis auf 100 Euro steigen. „Bei Pflegebedürftigen, die diese Kosten nicht selbst tragen können, übernimmt das Sozialamt die Aufwendungen“, sagt Obermeyer.

Niedriger Satz für Berlin

Die gesetzliche Möglichkeit, die Investitionskosten auf die Pflegebedürftigen umzulegen, gebe es seit vielen Jahren. Doch die ambulanten Dienste in Berlin haben davon bislang keinen Gebrauch gemacht. Nun seien aber die Kosten der Unternehmen gestiegen. Bislang würden 442 von 581 Pflegediensten seit diesem Jahr Investitionskosten in Rechnung stellen, sagt die Sprecherin.

Obermeyer betont, dass dies in stationären Einrichtungen schon lange so gehandhabt wird. „In anderen Bundesländern werden auch im ambulanten Bereich bereits Investitionsaufwendungen auf die Pflegebedürftigen umgelegt“, sagt sie. Die für Berlin ausgehandelte Pauschale von 2,5 Prozent sei ein vergleichsweise niedriger Satz. In Ländern wie Brandenburg betrage die Umlage zwischen 3 und 7 Prozent.

„Ursprünglich war vorgesehen, dass die Bundesländer die Investitionen fördern, aber sie haben sich vollständig aus der Finanzierung zurückgezogen“, sagt Hans-Joachim Wasel, bei der Caritas für die ambulante Pflege zuständig.

Die Einführung der Investitionsumlage ist nicht nur auf gestiegene Kosten zurückzuführen, sondern auch auf eine gesetzeswidrige Praxis: „Seit 1996 hat es in Berlin zwischen ambulanten Pflegediensten und Senat die Übereinkunft gegeben, dass die Investitionskosten nicht gesondert berechnet wurden, sondern in der Pflegevergütung enthalten waren“, sagt Wasel. Die Pflegekassen übernehmen aber keine Investitionsaufwendungen und haben nun gegen das in Berlin praktizierte Verfahren Widerspruch eingelegt. „Deswegen müssen die Pflegebedürftigen die Investitionskosten jetzt selbst bezahlen.“

Betroffene können sich an die Verbraucherzentrale wenden

Theoretisch könnten die ambulanten Dienste darüber hinaus auch die Ausbildungskosten ihrer Mitarbeiter den Pflegebedürftigen in Rechnung stellen. „Auf Heimbewohner werden die Ausbildungskosten längst umgelegt. Aber die Pflegedienste scheuen davor zurück, weil das für die Patienten zu teuer würde.“ Caritas-Mitarbeiter Wasel selbst zweifelt am Sinn einer Umlage von Ausbildungskosten. „Ein Bäcker erhöht auch nicht die Brötchenpreise, weil er qualifiziertes Personal beschäftigt.“

Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale müssen Heimbewohner bis zu 700 Euro monatlich für Investitions- und Ausbildungsumlage bezahlen. „Aber auch die Mehrkosten im ambulanten Bereich sind für viele Menschen sehr viel Geld“, sagt Dieter Lang, Referent für Senioren und Pflege bei der Verbraucherzentrale. Lang kritisiert, dass die konkrete Höhe der Investitionskostenumlage nicht gesetzlich festgelegt ist.

„Es gibt keine Bemessungsgrundlage für die Pauschale. Und niemand weiß so recht, ob das Geld in die Infrastruktur wie Ausstattung reinvestiert wird.“ Betroffene, die jetzt die ersten Rechnungen erhalten, können sich an die Verbraucherzentrale wenden. Die Berater überprüfen dann, ob die Forderungen angemessen sind.

Die Pflege könnte bald noch teurer werden. So können Einrichtungen nach einer Gesetzesänderung Ende 2012 auch Eigenkapitalzinsen auf Bedürftige umlegen.

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