Zwei Männer haben den Sozialhilfeempfänger wegen acht Mark erschlagen / Hohe Haftstrafen

Lebenslang für Mord an Alkoholiker

Susanne Rost
3 Min

NEURUPPIN. Mit einem Kopfnicken quittierte der jüngere der beiden Angeklagten das Urteil. Der 22-jährige Sven R. nickte, als ob er einverstanden mit seinem "Lebenslang" wäre. Den anderen Angeklagten verurteilte das Landgericht Neuruppin am Donnerstag zu 14 Jahren Haft. Der 27-jährige Mike B. nahm das Urteil regungslos auf.Die Männer hätten sich des Mordes und Raubes mit Todesfolge schuldig gemacht, befand die Erste Große Strafkammer. Die beiden haben in der Nacht des 24. Juni in Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) den 40-jährigen Sozialhilfeempfänger Lutz R. erschlagen - "mit kaum zu überbietender Brutalität", wie das Gericht fand.Sie waren in dessen Wohnung eingedrungen, weil sie ihm Geld rauben wollten. Ihr alkoholkrankes Opfer, das zuvor schon mehrfach von einer Clique plündernder Jugendlicher heimgesucht worden war, schlief angetrunken auf der Couch. Als es aufwachte, schlugen ihm die Eindringlinge mehrfach mit einem Stuhlbein auf den Kopf. "Äußerst brutal und grausam" seien die Täter vorgegangen, sagte Gert Wegner, der Vorsitzende Richter. Der Schädel des Mannes brach an mehreren Stellen, 13 klaffende Kopfwunden registrierten die Rechtsmediziner. "Niemand, der in dieser Nacht dabei war, konnte davon ausgehen, dass Lutz R. diese Schläge überleben würde", sagte Wegner. Sven R., der die Schule nach der achten Klasse "aus Lustlosigkeit" verließ und keine Lehre machte, sagte vor Gericht, er habe die Knochen des Opfers "knirschen und krachen hören".Die beiden Angeklagten hatten während des Prozesses gestanden, Lutz R. überfallen zu haben. Allerdings hatten sie sich gegenseitig der tödlichen Schläge bezichtigt. Das Gericht ging in seinem Urteil von einer gemeinschaftlichen Tötung aus, der ein gemeinsames Ziel zu Grunde lag: Geld beschaffen. Die Beute der Angeklagten fiel minimal aus: Acht Mark hatte ihr Opfer noch. Acht Mark, die die beiden Männer anschließend in einer Disko für Bier ausgaben. "Und dort tanzten sie dann bis in den frühen Morgen", stellte das Gericht fest. Das "äußerst brutale Vorgehen" hätte in keinem Verhältnis zur Beuteerwartung gestanden, sagte der Richter.Zumindest Sven R. wusste, dass sein Opfer sehr arm ist. Denn der 22-Jährige war bereits im März zweimal mit Freunden in die Wohnung des alkoholkranken Mannes eingedrungen, um ihn zu berauben. "Sven R. musste klar sein, dass bei dem Mann keine Reichtümer zu holen sind", sagte Wegner. Der zweite Angeklagte - ein arbeitsloser Maler - hatte Lutz R. vor dem 24. Juni noch nicht beraubt. Die sechs jungen Leute, die Lutz R. regelmäßig ausgeplündert hatten, wurden Anfang Dezember verurteilt: Ein Jugendlicher muss für 18 Monate in Haft, drei Beteiligte wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt, gegen zwei Angeklagte wurde das Verfahren gegen Auflagen eingestellt. Gegen das Urteil haben sowohl Verteidiger als auch auch Staatsanwalt Berufung eingelegt.Für die beiden Männer, die Lutz R. erschlagen haben, hatte der Staatsanwalt am Donnerstag lebenslange Haftstrafen gefordert. Der Verteidiger des 27-jährigen Mike B. hatte auf eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten plädiert. Er kündigte Berufung an. Die Verteidigerin des 22-jährigen Sven R. hatte auf eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten plädiert. "Mein Mandant hat gesagt, dass er sich im Gefängnis wohler fühlt als draußen."Das "Lebenslang" bedeutet, dass Sven R. mindestens 15 Jahre hinter Gittern sitzen wird. Mike B.s Strafe fiel milder aus, weil ihm ein Psychiater eine Persönlichkeitsstörung attestiert hatte und er zur Tatzeit stark betrunken war."Nach der Tat tanzten sie bis in den frühen Morgen in der Diskothek. " Richter Gert Wegner

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de

Lesen Sie mehr zum Thema