Auch das geflügelte „Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein“, wurde von Annette Linkhorst und Alexander Sättele angeführt, um die Vorwürfe aus der Anklage gegen Dennis M. abzumildern, um statt einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung für die Tötung zweier Frauen vielleicht doch noch eine Verurteilung wegen eines Totschlags und einen Freispruch zu erreichen.
Zwei weibliche Opfer
Doch vergebens – am Ende der fast acht Monate währenden Beweisaufnahme ist die 22. Kammer des Berliner Landgerichts unter dem Vorsitz von Richter Peter Faust überzeugt, dass der arbeitslose Tischler am 12. Januar 2013 seine Ehefrau Ina M. erdrosselte. Weil es ihm gelang, den Tod der 50-jährigen, an Demenz und Brustkrebs erkrankten Hausfrau zunächst als Suizid zu tarnen, wurde die Tote nicht obduziert, der heimtückische Mord zunächst nicht entdeckt.
So konnte Dennis M. sich in das Herz von Jessica K. einschleichen, mit der er im Sommer 2016 eine Liebesbeziehung begann. Er gab sich ihr gegenüber als wohlhabender, promovierter Akademiker aus. Im Gegensatz zu ihrer verliebten Tochter, schenkte die 66-jährige Marita K. diesen Angaben bald keinen Glauben mehr. Aus den Zweifeln der Fast-Schwiegermutter erwuchsen Spannungen.
Am Morgen des 21. November 2016 tötete Dennis M. die ihm körperlich deutlich Unterlegene. 16 Mal stach er ihr mit einem Messer und einem Schraubendreher in Gesicht und Hals. Anschließend versuchte er die Tat als Raubmord zu tarnen, er selbst wollte die Tote nur gefunden haben.
Motiv bleibt weiter unklar
Als „brutal“ charakterisierte Peter Faust die Tat. Doch wie es dazu gekommen war, welche Motive den Angeklagten leiteten, konnte das Gericht nicht ergründen. „Da kann man allerlei Spekulationen aufmachen“, meinte der Vorsitzende. Etwa die, dass Marita K. dem Plan des mittellosen Angeklagten im Wege stand, zu seiner Verlobten in den kleinen Müggelheimer Bungalow zu ziehen. Doch sichere Anhaltspunkte gibt es dafür nicht und gleich gar keine für die These des Staatsanwaltes, Dennis M. habe im Haus von Marita K. nach Geld gesucht, während diese ihre Enkel zur Schule brachte.
„Es muss ein Streit gewesen sein“, sagt Peter Faust. Daraus ergibt sich kein Mordmerkmal, Dennis M. kann in diesem Fall nur wegen Totschlags verurteilt werden. „Das sind zwei Tötungsdelikte brutalster Art“, urteilten die Richter und stellten deshalb die besondere Schwere der Schuld von Dennis M. fest. Sollte dieser jemals seine lebenslange Strafe verbüßt haben, wird es eine weitere Gerichtsverhandlung geben. In dieser wird dann darüber entschieden, ob der Mörder in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden muss.
Der psychiatrische Gutachter hatte dem Gericht auf den Weg gegeben: „Für den Fall, dass Herrn M. beide Taten zur Last gelegt werden können, muss man davon ausgehen, dass er die Tötung eines Menschen als Handlungsoption betrachtet, um Konfliktsituationen zu bewältigen.“
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