Asylrecht in Deutschland: SPD lehnt schärferes Asylgesetz ab
Die SPD will die von Innenminister Thomas de Maizière geplante Verschärfung des Asylrechts nicht mittragen. „Das Gesetz wird mit Sicherheit so nicht verabschiedet werden“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Michael Hartmann, am Montag der Berliner Zeitung. Der Entwurf sei mit seinem deutlichen Schwerpunkt auf einer restriktiven Asylpolitik viel zu einseitig. Er hätte sich gewünscht, dass der Minister seine Pläne vor einer Veröffentlichung mit dem Koalitionspartner abstimmt, denn es sei völlig klar, dass diese Gesetzesverschärfung mit den Sozialdemokraten nicht zu machen sei. Das wisse der CDU-Politiker auch, kritisierte der Innenexperte.
Keine Frage, die Sozialdemokraten sind verstimmt. Schon am Wochenende hatte SPD-Vize Ralf Stegner im Tagesspiegel erklärt, man habe im Koalitionsvertrag nicht vereinbart, „dass wir Menschen schikanieren“. Die Integrationsbeauftragte Aydan Özoguz monierte, der Entwurf habe gehörige Schlagseite und lese sich wie eine „Wünsch-dir-was-Liste der Unionsfraktion“.
Die SPD stört sich vor allem an den Plänen, Asylbewerber leichter in Haft nehmen und ausweisen zu können. Dazu soll es künftig schon reichen, wenn Flüchtlinge keine gültigen Papiere haben, unter „Umgehung einer Grenzkontrolle eingereist“ sind oder „unstimmige Angaben“ beim Asylantrag gemacht haben. All dies sollen Anhaltspunkte für eine Fluchtgefahr sein, die eine entsprechende Abschiebehaft rechtfertigen.
Missfallen bei der SPD
Die Kriterien würden auf einen bedeutenden Teil der Asylbewerber zutreffen. Pro Asyl sprach deshalb von einem gigantischen Inhaftierungsprogramm. Dass jemand, der nicht korrekt einreist, in Abschiebehaft soll, ist für Hartmann eine absurde Vorstellung. „Der Grenzübertritt ist doch meistens nicht ordnungsgemäß. Die Flüchtlinge kommen nicht und sagen, guten Tag, hier bin ich.“ Dem SPD-Politiker missfällt aber auch der gesamte Tenor des Entwurfs. „Es wird ständig Sozialmissbrauch unterstellt, das ist nicht in Ordnung.“
Kritisch sieht Hartmann zudem, dass die Verabredungen zum Bleiberecht für langjährig Geduldete nur zu 80 bis 90 Prozent umgesetzt worden seien, Unionsforderungen sich aber zu 100 Prozent im Gesetz wiederfänden. „Das sollte das letzte Mal passiert sein“, warnte er.
Das Innenministerium wies die Kritik am Montag zurück. Schon der Minister selbst hatte am Wochenende von einem ausgewogenen Paket gesprochen. Sein Staatssekretär Ole Schröder sagte der Berliner Zeitung, durch den Gesetzentwurf würden zwei wichtige Bereiche des Aufenthaltsrechts umfassend modernisiert. „Einerseits soll denjenigen geduldeten Ausländern, die sich hier gut integriert haben und ihren Lebensunterhalt selbst sichern können, eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive eröffnet werden. Andererseits muss der Aufenthalt bei denjenigen, die unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, auch schneller beendet werden können.“
Was die Definition der Fluchtgefahr angehe, setze der Entwurf europarechtliche Anforderungen um. „An der geltenden Rechtslage und der damit einhergehenden Praxis ändert sich dadurch nichts. Die Behauptung, hier findet eine Verschärfung statt, ist falsch“, so der CDU-Politiker.