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Neues Spiel, neues Glück? Für das einstige DDR-Funkhaus an der Nalepastraße gibt es einen neuen Bieter. Auktionator Mark Karhausen teilte gestern Nachmittag mit, er habe sich mit einem Kaufinteressenten telefonisch geeinigt. "Ein Notar arbeitet jetzt einen Kontrakt aus, in maximal drei Tagen könnte das Geschäft perfekt sein", sagte er. Seit Montagabend, so der Auktionator, habe er mit acht Interessenten gesprochen, drei seien zuletzt übrig geblieben.Die Nach-Verhandlungen waren notwendig geworden, weil ein Schönheitschirurg aus Charlottenburg am Sonnabend 4,75 Millionen Euro für den Rundfunkkomplex geboten hatte, dann aber nie wieder auftauchte und die Anzahlung - gut 400 000 Euro - nicht hinterlegte. Karhausen: "Wenn ich das Geschäft zu Ende gebracht habe, werde ich über Sanktionen gegen den Mann nachdenken." Immerhin sei durch den Zuschlag bei der Auktion ein "schuldrechtlicher Kaufvertrag" zu Stande gekommen. Der Arzt schulde dem Auktionator die Courtage, das wären rund 280 000 Euro. Und der Verkäufer, die Bau und Praktik GmbH, kann die Differenz zwischen dem alten Gebot in Höhe von 4,75 Millionen und dem Gebot des neuen Interessenten einklagen.Wie viel Geld der neue Bieter, der ein international tätiger Unternehmer mit hoher Bonität sein soll, für das Funkhaus auf den Tisch legen wird, wollte Karhausen nicht sagen. Nur so viel: "Es liegt unter 4,75 Millionen, ist aber ein akzeptables Gebot." Der Investor habe betont, dass er die rund hundert Mieter im Funkhaus behalten wolle. Karhausen: "Wenn das Geschäft zu Stande kommt, bin ich sehr zufrieden."Inzwischen wird in Magdeburg der Kaufvertrag für den Rundfunkkomplex vom November 2005 noch einmal unter die Lupe genommen. Die Liegenschaftsgesellschaft Sachsen-Anhalt (Limsa) hatte im Auftrag aller neuen Länder das 13 Hektar große Rundfunkgelände an die Bau und Praktik GmbH in Jessen verkauft - für nur 350 000 Euro. Im Finanzministerium hieß es gestern, man prüfe, ob es sich um ein sittenwidriges Geschäft gehandelt habe.Sittenwidrig ist ein Geschäft nach Auskunft des Berliner Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mathias Bröring grundsätzlich dann, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen dem Wert eines Grundstücks und dem Kaufpreis bestehe. Selbst wenn ein Käufer nicht wisse, dass er ein "Schnäppchen" gemacht habe, könne der Kauf sittenwidrig sein. Ein solches Geschäft sei nichtig und müsse rückabgewickelt werden. Allerdings müsse jeder Einzelfall für sich geprüft werden.------------------------------Foto: Blick in den Regieraum des Filmorchesters Babelsberg, dem größten der rund hundert Mieter an der Nalepastraße.