Ausländer können an deutscher Europawahl teilnehmen: Premiere für EU-Bürger

Bei der Europawahl am 12. Juni dür. fen in Deutschland lebende Ausländer aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU> erstmals auch die deutschen Vertreter für das Straßburger Parlament wählen.Alternativ dazu ist den nicht-deutschen Unionsbürgern in der Bundesrepublik natürlich weiterhin auch die Wahl der Abgeordneten ihres Heimatlandes gestattet. Wahlberechtigt sind alle Unions-Bürger. die zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik leben und in keinem anderen der EU-Lander vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.Die Wahl-Regelung wurde im Februar 1992 im Vertrag von Maastricht verankert. Sie betrifft das aktive und passive Wahlrecht.Bürger eines fremden Landes können an ihrem aktuellen Wohnort also nicht nur selber wählen, sondern sich auch wählen lassen. Die ausländischen Mitbürger müssen zur Wahrnehmung ihres Wahlrechts allerdings einen Antrag bei der Gemeinde stellen, in der sie wohnen, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Diese Anträge sollen etwa ab April erhältlich sein und müssen bis zum 9. Mai 1994, 16.00 Uhr ahgegeben werden.Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Um doppelte Stimmabgaben oder Kandidaturen zu vermeiden, muß bei der Stellung des Wahlantrags eine entsprechende förmliche Erklärung abgegeben werden.Die Brüsseler Richtlinie, mit der das Wahlrecht von EU-Ausländern geregelt wird, bedeutet keine Angleichung der nationalen Wahlordnungen. Die einzelstaatlichen Bedingungen über das aktive und passive Wahlrecht bleiben unberührt.Gegenwärtig haben rund fünf Millionen Unionsbürger ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat. 1,3 Millionen sind es in Deutschland, davon rund 43 000 in Berlin. ge Weitere Informationen zur Europawahl bietet die Broschüre "Europa vor der Wahl , die kostenlos erhältlich ist: Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin, Kurfürstendamm 102. 10711 Berlin