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In ihrer Geburtsurkunde steht Edith Renate Ursula Rosh. Als Publizistin nennt sie sich Lea Rosh. Wie kaum eine andere Frau in Deutschland engagiert sich die heute 65-Jährige dafür, dass die Verbrechen der Nazis an den Juden nicht in Vergessenheit geraten. Sie ist Autorin von stark beachteten Fernsehsendungen über die nationalsozialistischen Verbrechen, und ohne sie wäre es nie zu einem Mahnmal für die ermordeten europäischen Juden in Berlin gekommen. Lea Rosh hatte 1988 den Förderverein ins Leben gerufen, der dafür eintrat, den ermordeten Juden Europas ein Denkmal zu setzen.Wegen ihres Namens hat sich Lea Rosh in der Vergangenheit einige Anfeindungen gefallen lassen müssen. Autoren großer Zeitungen warfen ihr vor, sich demonstrativ einen jüdisch klingenden Namen gewählt zu haben, obwohl sie gar keine Jüdin sei. Sie wurde 1936 in einer protestantischen Familie geboren. Die Publizistin Rosh hat deswegen schon einige Prozesse geführt und "alle gewonnen", wie sie sagte. Am Dienstag fand ein weiterer vor dem Berliner Landgericht statt. Diesmal wurde ihre Klage abgewiesen.Lea Rosh hatte vom Münchener C. H. Beck Verlag 10 000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Es ging um das Buch der New Yorker Jüdin Ruth Gay mit dem Titel "Das Undenkbare tun - Juden in Deutschland nach 1945". Darin beschäftigt sich die Autorin mit jüdischer Kultur und dem Umgang mit der NS-Vergangenheit im Nachkriegsdeutschland. Sie kommt unter anderem zu dem Schluss, dass sich vor allem Institutionen und engagierte Nichtjuden für ein Gedenken an die Opfer des Holocaust einsetzen.In dem Buch erwähnt Gay Lea Rosh als Initiatorin des Holocaust-Mahnmals und bezeichnet sie dabei als eine "Fernseh-Journalistin, die sich einen trügerisch jüdisch klingenden Namen zugelegt hat, obwohl sie gar keine Jüdin ist". Etwa 1 000 Bücher wurden so ausgeliefert. Lea Rosh, die selbst nicht zu dem Prozess kam, wirft der Autorin Unsachlichkeit und mangelnde Recherche vor. "Es ist eine Unverschämtheit, mir zu unterstellen, dass ich meinen Namen judaisiert habe", sagte sie am Dienstag.Aus Sicht des Gerichts muss die Publizistin aber mit der Behauptung leben. Bei der Äußerung in dem Buch handele es sich nicht um eine Schmähkritik, befanden die Richter. So sei es eine Tatsache, dass sich Lea Rosh einen jüdisch klingenden Namen zugelegt habe. Alle anderen Äußerungen der Autorin seien ein Werturteil, sachliche Kritik und damit zulässig.