Bahn muss Finanzsenator nicht bezahlen: Sarrazin verliert den Streit ums Gehalt

Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) muss demnächst auch privat auf Sparkurs gehen. Er wird künftig mit weniger Gehalt auskommen müssen als er sich dachte: Am Mittwoch verlor Sarrazin vor dem Landgericht Frankfurt am Main einen Prozess gegen die Deutsche Bahn Netz AG, deren Vorstandsmitglied er bis Ende 2001 war. Sarrazin hatte die Weiterzahlung seiner Bezüge von jährlich 200 000 Euro verlangt. Zugleich verzichtete er bei Amtsantritt auf sein Senatorengehalt, das mit rund 130 000 Euro jährlich deutlich geringer ausgefallen wäre. In den letzten Monaten lebte der Senator nach eigenen Angaben von seinen Ersparnissen. Nun entschied das Gericht, dass die Bahn ihm keinen Cent mehr zahlen muss. Sarrazins Vertrag mit der Bahn wäre erst im Februar 2005 ausgelaufen. Aber schon im Oktober vergangenen Jahres hatte er das Unternehmen verlassen. Es gab Streit mit Bahnchef Hartmut Mehdorn. Als Sarrazin ging, versicherte ihm die Bahn zunächst, weiterhin sein Gehalt zu zahlen. Im Januar 2002 hatte Sarrazin dann aber den neuen Job als Finanzsenator und die Bahn stellte die Zahlungen ein. Sarrazin zog vor Gericht, Vertrag sei Vertrag, begründeten seine Anwälte diesen Schritt. Die Anwälte der Bahn wiederum hielten dagegen, Sarrazin hätte den Aufsichtsrat über den neuen Job informieren und dessen Zustimmung einholen müssen. Außerdem könne es nicht sein, dass die Bahn einen Finanzsenator bezahle. Schließlich dürften Senatoren zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit kein anderweitiges Entgelt beziehen. Dies sah das Gericht ebenso. Die Richter hatten zunächst einen Vergleich vorgeschlagen. Mit einer Zahlung von rund 360 000 Euro Abfindung sollten mögliche Ansprüche aus Sarrazins Vorstandstätigkeit abgegolten werden. Der Bahn war das zu viel. So traf das Gericht eine Entscheidung und wies die Klage Sarrazins ab. Der Finanzsenator war bei dem Prozess nicht dabei. Seine Anwälte können jetzt Revision einlegen. Bis zu einem weiteren Prozess würden aber gut drei bis vier Jahre vergehen. Vielleicht wird sich Sarrazin da doch lieber mit dem geringeren Senatorengehalt zufrieden geben. Aus der Finanzverwaltung hieß es am Mittwoch lediglich: "Der Senator wird sich über weitere Schritte Gedanken machen, wenn er das schriftliche Urteil in der Hand hält." (sd.)