Bayerischer Verfassungsschützer als Zeuge vor Gericht: Angeklagter Althans war kein V-Mann
Der wegen der Auschwitzlüge angeklagte Bela Ewald Althans hat nicht als V-Mann für den bayerischen Verfassungsschutz gearbeitet. Dies sagte gestern der Präsident des Landesamtes, Gerhard Forster, vor dem Berliner Landgericht.Mit Spannung war die Aussage des Verfassungsschützers erwartet worden. Hatte doch der "Spiegel" vor wenigen Wochen berichtet, der 29jährige Althans habe dem Verfassungsschutz als Spitzel gedient. Das wies der bayerische Verfassungsschutz-Präsident, Gerhard Forster, vor der Staatsschutzkammer zurück.Mit einem Mann, der die rechtsradikale Szene steuere, sei für die Behörde keine Zusammenarbeit in Frage gekommen, so der Zeuge. Althans habe als "zentrale Figur der Neonazi-Szene in der Bundesrepublik, auf jeden Fall in München", gegolten.Der Angeklagte hatte sich zu einer Zusammenarbeit vor Gericht nicht geäußert. Seinen Ausstieg aus der Szene datiert Althans auf 1990. Erst 1994 erfuhr dagegen der bayerische Verfassungsschutz von dieser Absicht. Im April 1994 habe Althans um ein Gespräch gebeten. Nach Meinung Forsters habe dieser gespürt, daß er in der Szene an Boden verliere. Althans schlug damals den Verfassungsschützern einen Deal vor. "Umfangreiches Material", darunter 5 000 Adressen, habe er angeboten und dafür 360 000 Mark gefordert, erinnerte sich Forster. Bei einem weiteren Treffen sei dieser Vorschlag allerdings abgelehnt worden. Nach Einschätzung des Verfassungsschutz-Präsidenten besaß der Angeklagte damals "sehr gute Kenntnisse der internationalen Verflechtung der Neonazis". Laut Forster habe Althans heute viele dieser Kontakte wohl nicht mehr.