Arbeitgeber dürfen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter nicht per Fitness-Apps überwachen. Dies erklärte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz Andrea Voßhoff gegenüber der Berliner Zeitung. Sie widersprach damit Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), die die Überwachung für zulässig hält, solange sie im beiderseitigen Einvernehmen und mit Einverständnis des Beschäftigten erfolgt.
Voßhoff sagte dagegen: „Eine generelle, anlassunabhängige und nicht zweckbestimmte Überwachung des Gesundheitszustands, wie sie durch Fitness-Apps erfolgt, ist unzulässig.“
Hintergrund ist die zunehmende Überwachung von Mitarbeitern durch Fitness-Tracker und Smartphone-Apps. Wie die Berliner Zeitung und ARD-Panorama berichteten, wird dabei nicht nur der Schlaf beobachtet, sondern durch Handy-Software werden selbst private Telefongespräche auf Emotionen analysiert.
Daten nur gegen Einwilligung
Die an den Arbeitgeber gelieferten Daten sollen genutzt werden, um Anzeichen von Stress und Überforderung zu erkennen und so krankheitsbedingte Ausfälle zu minimieren. Inzwischen bieten Fitness-Tracking-Anbieter Programme an, die sich nur an Arbeitgeber richten. Diese sichern sich durch eine Erklärung der Arbeitnehmer dessen freiwillige Einwilligung.
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Voßhoff hält eine solche Einwilligung jedoch keinesfalls für ausreichend. „Die geltenden Vorschriften und Grundsätze würden umgangen, wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer über dessen Einwilligung umfassende personenbezogene Gesundheitsdaten per Fitness-Apps erhielte.“ Fragwürdig sei auch, inwiefern ein Mitarbeiter gegenüber seinem Arbeitgeber, von dem er abhängig ist, „freiwillig“ in etwas einwilligen kann.
Die Kontrolle der Fitness durch Arbeitgeber berge zudem die Gefahr „unzähliger Missbrauchsszenarien“, warnte Voßhoff. „Das wird sich möglicherweise für den Nutzer zeigen, wenn es bei der nächsten Kündigungswelle um die Frage geht, auf wen das Unternehmen am ehesten wird verzichten können.“
"Es scheint keine Schamgrenzen mehr zu geben"
Harsche Kritik kam auch aus den Gewerkschaften. Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, sagte der Berliner Zeitung: „Es scheint bei der Überwachung der Beschäftigten keine Schamgrenzen mehr zu geben.“ Urban kritisierte ebenfalls Arbeitsministerin Nahles. „Auch rechtlich sind freiwillige Einwilligungen nicht wirksam.
Denn solche Regelungen sind nicht die Privatangelegenheit von einzelnen Beschäftigten und Arbeitgebern, sondern setzen alle unter Zugzwang.“ Ohne Zustimmung des Betriebsrates gehe daher gar nichts. Wer sich vor Missbrauch schützen wolle, der sollte seine Daten seinem Arzt, aber nicht seinem Arbeitgeber zur Verfügung stellen.