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Auch wenn es dem manchem Politiker nicht passt, das Demonstrationsrecht wird in Deutschland vom Grundgesetz garantiert. Es darf nur unter ganz bestimmten Umständen eingeschränkt werden, wenn etwa Protestierer bewaffnet oder vermummt sind oder die öffentliche Sicherheit gefährdet scheint. Das lässt einigen Raum zur Interpretation. Und der wird allzu oft so genutzt: Sieht sich die Polizei angeblich bedroht, setzt sie Tränengas und Pfefferspray ein, kesselt Protestierer ein und verhindert letztlich eine Demonstration. Alles abgesegnet von der Politik. So auch am Wochenende in Frankfurt am Main bei den Blockupy-Protesten.
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