Bundesverfassungsgericht: Luftiges aus Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern vermutlich größere Teile der deutschen Bevölkerung mit der Feststellung überrascht, dass innerparteiliche Demokratie nicht gegen die Verfassung verstößt. Denn das ist die Quintessenz der Entscheidung, mit der es den Eilantrag eines Bürgers gegen die Mitgliederentscheidung der SPD zum Koalitionsvertrag verwarf. Zur Begründung hätten sich die Richter der Wortwahl des SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel bedienen und die Verfassungsbeschwerde als „Blödsinn“ und „Quatsch“ bezeichnen können. So aber verwerfen sie sie korrekt als unzulässig und unbegründet: „Es ist nicht erkennbar, dass die vom Antragsteller beanstandete Abstimmung für die betroffenen Abgeordneten Verpflichtungen begründen könnte, die über die mit der Fraktionsdisziplin verbundenen hinausgingen.“
Tatsächlich war und ist dies nicht zu erkennen. Dass sich ein Staatsrechtler fand, der das dennoch erkannte, und anschließend eine Nachrichtenmoderatorin, die glaubte, Gabriel mit heißer Luft in die Mangel nehmen zu können, dürfte allerdings dazu führen, dass die Karlsruher Entscheidung nun bei etlichen Bürgern Verwunderung, ja Bestürzung auslösen wird. Im Grunde aber hat das Bundesverfassungsgericht nichts anderes getan, als die heiße Luft aus dem Ballon herauszulassen, den nach der Moderatorin etliche Medien in den vergangenen Tagen aufgeblasen hatten.