Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat seinen Mitgliedern am Freitag mitgeteilt, dass die Software für die Ausstellung von Genesenen-Zertifikaten geändert worden sei.
Demnach haben nun alle EU-Covid-19-Zertifikate für Genesene wieder eine Laufzeit von 180 Tagen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte unter Berufung auf das Robert-Koch-Institut (RKI) die Verkürzung der Gültigkeit von sechs auf drei Monate verordnet. Das RKI hatte zuvor seine umstrittene Verkürzung des Genesenen-Status laut der Pharmazeutischen Zeitung „präzisiert und darauf hingewiesen, die kürzere Gültigkeitsdauer gelte nur für ungeimpfte Genesene“.
Für geimpfte Genesene hingegen gelte das Zertifikat demnach weiterhin 180 Tage. Die Pharmazeutische Zeitung schreibt, „anscheinend waren die Vorgaben des RKI nicht eindeutig genug formuliert gewesen“. Nach der Veränderung der Vorgaben des RKI habe der DAV die „technische Änderung“, mit der das Zertifikat nur noch 90 Tage gültig gewesen wäre, „vorerst wieder zurückgenommen“, so der Verband. Zuvor war in der Software der Apotheken die verkürzte Gültigkeit „hinterlegt“ gewesen.
Sowohl die Pharmazeutische Zeitung als auch die Deutsche Apotheker Zeitung halten fest, dass das EU-Zertifikat keine Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften macht. Nach Informationen der Pharmazeutischen Zeitung „wird die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene nicht über das Zertifikat abgebildet“.
Demnach erhalten alle Genesenen in den Apotheken wieder Zertifikate mit sechs Monaten Gültigkeit. Die Deutsche Apotheker Zeitung schreibt: „Nach dem Impfstatus wird dabei offenbar nicht unterschieden, das heißt, auch für Ungeimpfte sind die Zertifikate wieder 180 Tage gültig.“ Laut der Pharmazeutischen Zeitung „soll dessen Gültigkeit dann jeweils im Rahmen anlassbezogener Kontrollen überprüft werden“. Die Deutsche Apotheker Zeitung schreibt, die neuerliche Veränderung entspreche „zwar den EU-Vorgaben, aber nicht der fachlichen Einschätzung des RKI“.
Laut EU-Vorgaben könne sich jeder Geimpfte ein Genesenen-Zertifikat ausstellen lassen. Ein solches sei vor allem „im Hinblick auf die auf 270 Tage begrenzte Anerkennungsdauer des digitalen Impfzertifikates der EU in anderen Staaten oder bei Einreise nach Deutschland“ von Bedeutung, so die Deutsche Apotheker Zeitung.