DAS NEUE MIETRECHT VON A BIS Z Was darf der Mieter und welche Pflichten hat er zu erfüllen.: Mietminderung bei Gestank
Häufiger fühlen sich Nachbarn von starken Gerüchen aus ihrer Umgebung gestört. Aber nicht in jedem Fall können sie etwas dagegen unternehmen. Nur extreme Geruchsbelästigungen können rechtliche Konsequenzen hervorrufen. Haushaltsübliche Kochgerüche müssen auch im Treppenhaus hingenommen werden. Anders ist das, wenn aus der Mieterwohnung dringender Gestank dazu führt, dass "man den Hausflur kaum noch ohne Gasmaske betreten kann". Hier, so das Amtsgericht Köln, ist der Vermieter zur Kündigung berechtigt. Normalerweise dürfte es aber ausgeschlossen sein, dass es bei einer geschlossenen Wohnungstür und einem normal konstruierten Gebäude zu übermäßigen Belästigungen der Mitmieter durch Kochgerüche und Tabakrauch kommt. Werden aber aufgrund der speziellen Bauweise des Gebäudes - etwa durch schlechte Abdichtungen - Nachbarn erheblich belästigt, können betroffene Mieter die Miete kürzen.Ortsübliche GerücheIn einer Wohnungseigentümeranlage wurde ein Wohnungseigentümer zum Einbau einer Dunstabzugshaube verurteilt, damit der über ihm wohnende Nachbar nicht weiter durch Küchengerüche belästigt werde. Allerdings betonte das Gericht auch, dass normalerweise Kochgerüche ortsüblich seien und der Einbau einer Dunstabzugshaube allenfalls in Sonderfällen gefordert werden könne. Wo es geht, sollten Geruchsquellen möglichst so platziert werden, dass sie nicht stören. Biomülltonnen müssen etwa so aufgestellt werden, dass es nicht zu Geruchsbelästigungen kommt. In den Fällen, in denen die Störquellen sich nicht verrücken lassen, kann der Mieter unter Umständen eine Mietminderung geltend machen. Geruchsbelästigungen aus einer benachbarten Pizzeria können eine Mietminderung in Höhe von 15 Prozent rechtfertigen. Hier war den Richtern allerdings bei einer Ortsbesichtigung nach nur einer Viertelstunde schlecht geworden. TierhaltungEbenfalls zu einer Mietminderung führen Gestank und Geruchsbelästigungen aufgrund nicht artgerechter Tierhaltung oder auch durch streunende Katzen, die durch die Fütterung durch andere Mieter angelockt werden. Genauso kann es zu einer Minderung der Miete berechtigen, wenn gravierende Geruchsbelästigungen auftreten, weil der Vermieter mit Lösungsmitteln Renovierungsarbeiten durchführt. Ein Bußgeld droht sogar, wenn im Rahmen einer Grillparty der durch die verglühende Holzkohle entstehende Qualm in offen stehende Fenster der Nachbarwohnungen dringt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte einen Gastgeber in solch einem Fall zu hundert Euro Geldbuße. Allerdings kamen hier noch Lärmstörungen hinzu, die Feier dauerte bis in den frühen Morgen.In Extremfällen können Geruchsbelästigungen, zum Beispiel durch eine Toilettenanlage in anliegenden Gewerberäumen oder durch eine städtische Kläranlage, den Mieter sogar zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. (BLZ)Das Mieterlexikon, Ausgabe 2003: Herausgegeben vom Deutschen Mieterbund, zwölf Euro.