Dynamo-Krankenakten werden zugänglich gemacht: Auskünfte nach Jahrzehnten
BERLIN, 20. Januar. Es mag wie eine Sensation anmuten: Endlich sind die Krankenakten des Sportmedizinischen Dienstes im Bereich der Sportvereinigung Dynamo der Einsichtnahme zugänglich geworden. Worum geht es dabei? Erinnern wir uns an die Strafprozesse wegen Körperverletzung durch DDR-Doping und die schwierige Beweislage: Die Patientenkarteien des für das Zwangsdoping zuständigen Sportmedizinischen Dienstes der DDR gelten als vollständig vernichtet - in ethischer wie rechtlicher Hinsicht ein schwerer Missgriff von DDR-Funktionären und Medizinern. Generationen von Sportlerinnen und Sportlern kennen daher nicht ihre Gesundheitsdaten, ganz gleich, ob es um Doping, Verletzungen, Schädigungen oder Arbeitsunfälle geht.Bislang bestand für diese Gruppe nur die Möglichkeit, über Analyse der Stasi-Akten oder im Gespräch mit Experten Klarheit über mögliche Schädigungen zu gewinnen. Die Dopingärzte schwiegen damals wie heute, bis auf wenige Ausnahmen. Ein anderer, in seiner Bedeutung brisanter Bestand überstand zwar die Wendezeiten, blieb aber für Betroffene bislang verschlossen: etwa 100 000 personenbezogene Unterlagen der Dynamo-Sportmedizin. Sie betreffen Angehörige von Polizei, Staatssicherheit und Zoll - Freizeitsportler und Kaderathleten.Unbürokratisches VerfahrenMit großem Einsatz hat die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz nun den Bestand nach Name und Geburtsdatum verzeichnet und den Betroffenen in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten die Einsichtnahme gestattet. Das Verfahren verläuft unbürokratisch. Auf schriftlichen Antrag und nach Vorlage des Personalausweises werden die Akten Betroffener im Original bereitgestellt. Das Lesen der Unterlagen erfolgt wie in einem Archiv unter Aufsicht, um eventuelle Manipulationen zu verhindern.Die erste Einsichtnahme in die eigene Krankenakte erfolgte durch eine Geschädigte, die dann tatsächlich Daten über ihren schon sehr früh angegriffenen Gesundheitszustand fand. Die Ärzte hatten diese Fakten allerdings seinerzeit zurückgehalten, was die Schädigung vermutlich verstärkt hat. Das zweite Aktenstudium umfasste nicht weniger als 800 Seiten Krankenakten. In diesem Fall wurden Behandlungen, die ein Ende der internationalen Karriere bedeutet hätten, trotz zunehmender Schädigungen unterlassen. Später wurden auch die Gesundheitsdaten gefälscht: Waren in einer Vorlage noch 35 bis 40 Prozent Körperbeschädigung festgestellt worden (was an Berufsunfähigkeit herangereicht und Rentenzahlung bedeutet hätte), erschienen im amtlichen Dokument für den Aktiven schließlich nur 15 Prozent.Entschädigungsfrist 31. MärzIn diesem Fall gab es eine weitere Überraschung. Das handgeschriebene Aktenblatt eines Arztes enthält den Vermerk: "Anabole Steroide". Verbotene, gefährliche Dopingmittel, die Jugendlichen meist ohne ihr Wissen verabreicht wurden. Dieser Hinweis findet sich im Krankenblatt eines approbierten Humanmediziners! Dadurch hat das Opfer Jahrzehnte später endlich Gewissheit über den Einsatz der Dopingmittel, wenn auch die Dosierung nicht überliefert ist.Betroffene können im Rahmen des Doping-Opfer-Hilfegesetzes eine Entschädigung beantragen. Bis 31. März 2003 müssen die Anträge eingereicht werden, weshalb ein großer Zeitdruck entstanden ist. Hier hilft die Patientenkartei. Die Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen will den Geschädigten eine fristgerechte Abgabe der Dokumente erleichtern, indem sie eine beschleunigte Akteneinsicht offeriert.Informationen über die Beratungsstelle des Vereins Doping-Opfer-Hilfe (Tel. 030-33505081) und/oder die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz (030-90 28 26 77).