Finanzakten aus NS-Zeit endlich einsehbar Bundesarchivgesetz verkürzt Geheimhaltungsfristen
Wer über die Hintergründe von Enteignungen in der NS-Zeit etwas wissen wollte, war an einem Punkt bisher stets erfolglos: Alle Angaben über Steuer-, Sozialversicherungs- und Bankvorgänge blieben gesperrt. Grund dafür war ein Passus des Bundesarchivgesetzes. Er schrieb für solche Finanzakten eine Schutzfrist von 80 Jahren vor, während alle übrigen Staatsakten nach 30 Jahren geöffnet werden. Heute tritt eine Änderung dieses Gesetzes in Kraft. Demnach sind ab sofort alle Akten, die vor dem 23. Mai 1949 - dem Tag der Verkündung des Grundgesetzes - angelegt wurden, für Forscher, Hinterbliebene und andere Personen zugänglich, sofern diese ein berechtigtes Interesse haben. Damit könnten nun etwa neue Aspekte zu Bereicherungen durch die "Arisierung" im Nationalsozialismus, zu möglichen Diskriminierungen in der damaligen Sozialversicherung oder auch zu Vermögensverhältnissen von Nazis recherchiert werden.Ende eines MissverhältnissesHier bestehe noch immer ein riesiges Forschungsinteresse, erklärte am Mittwoch der Abteilungsleiter für Kultur und Medien im Kanzleramt, Knut Nevermann. Auch beim Nachweis von Restitutionsansprüchen durch Enteignungsopfer könne die Gesetzesneufassung helfen. Grundsätzlich legt sie nun eine Geheimhaltungsfrist von 60 Jahren für Akten aus dem Bank-, Steuer- und Versicherungsbereich fest. Mit der Novelle, die vom Bundesrat initiert und parteiübergreifend am Anfang dieses Jahres beschlossen wurde, werde ein eigentümliches Missverhältnis korrigiert. "Während zur DDR-Geschichte, etwa durch das Stasiunterlagengesetz, eine historisch einmalige Öffnung staatlicher Akten vollzogen wurde, waren einige Akten des Dritten Reiches immer noch gesperrt", sagte Nevermann. Die Öffnung der DDR-Akten - laut Nevermann eine "kleine Revolution in der Geschichte von Akten" - habe anscheinend auch den Bundestag beeindruckt. Denn noch 1987, bei der Verabschiedung des alten Archivgesetzes, hatten die Parlamentarier der alten Bundesrepublik auf der Sperrfrist von 80 Jahren bestanden.Eine noch weiter gehende Öffnung von DDR-Finanzunterlagen, wie sie einige Ostabgeordnete für die jüngste Gesetzesfassung gefordert hatten, lehnte der Bundestag jedoch ab. Denn diese Akten betreffen noch lebende Menschen. Deren Rechte bleiben allerdings auch noch auf anderem Wege geschützt: Sind persönliche Belange von Leuten berührt, die nicht als Personen der Zeitgeschichte gelten, werden bei der Aktenherausgabe die Namen wie bisher nach einer Einzelfallabwägung geschwärzt. Für Länderfinanzakten gilt der neue Gesetzpassus noch nicht. Es wird aber erwartet, dass die Länder dem Bundesrecht folgen - zumal sie es waren, die den Bund auf sein veraltetes Gesetz aufmerksam machten.