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Friedrich Merz (CDU) hat recht, wenn er die Trennung von Abgeordnetenmandat und Ministeramt verlangt. Und auch seine Begründung, bei gleichzeitiger Ausübung beider Funktionen sei die Gewaltentrennung geschwächt, ist nicht von der Hand zu weisen. Noch gewichtigere Gründe für eine Regeländerung sind jedoch die Aufgabenfülle und die Zeitnot, die daraus resultieren. Man sollte doch meinen, der Terminplan eines Ministers sei ohnehin schon prall gefüllt. Kommen dann noch die Aufgaben hinzu, die ein Abgeordneter im Wahlkreis zu erfüllen hat, fehlt oft die Zeit, beiden Ämtern Genüge zu tun. Dass darunter entweder die Ministertätigkeit oder die Bürger im Wahlkreis leiden, um deren Belange sich der Abgeordnete nicht mehr ausreichend kümmert, ist naheliegend.Diese Bedenken führt Merz in seinem Plädoyer für eine striktere personelle Trennung allerdings nicht an. Das mag daran liegen, dass er sie bei anderer Gelegenheit gerne vergisst: Als Vorstand im Aufsichtsrat des AXA-Konzerns und Mitglied zahlreicher anderer Aufsichts- und Verwaltungsräte zählt er zu den Parlamentariern mit den meisten Nebentätigkeiten. Irgendwie gelingt es ihm, sie alle unter einen Hut zu bringen. Allerdings wird ihm als Abgeordneten vorgeschrieben, dass die Ausübung des Mandats stets im Mittelpunkt seiner Tätigkeiten zu stehen habe. Dass ihm dies gelingt, ist ebenso zu bezweifeln wie die Annahme, wirtschaftliche Verflechtungen und Einnahmen aus Nebentätigkeiten hätten keinerlei Rückwirkung auf die Mandatsausübung.