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Der Tod der 14-jährigen Schülerin Kristina Hani konnte nicht aufgeklärt werden. Gestern sprach das Landgericht den 18-jährigen Ali K. vom Vorwurf des Mordes frei. Es konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, dass er die Tat begangen habe, hieß es zur Begründung. Zuvor hatte auch die Staatsanwaltschaft in dem nicht öffentlichen Prozess auf Freispruch plädiert.Die Leiche der Gymnasiastin war am Abend des 16. April in der Grünanlage Thomashöhe in Neukölln gefunden worden. Die 14-Jährige war in einem Rollkoffer verbrannt. Es dauerte eine Woche, sie zu identifizieren. Gerichtsmediziner fanden später heraus, dass sie an einer Überdosis Heroin starb und bereits tot war, als sie in den Koffer gezwängt wurde.Sechs Monate hatten die Ermittler vergeblich versucht, den Täter zu finden. Bis sich Ali K. selbst belastet haben soll. Er saß wegen eines Drogendelikts in der Jugendstrafanstalt und soll sich gegenüber von Mithäftlingen als Täter ausgegeben haben. So soll er ihnen erzählt haben, wie er Kristina Hani bei einer Party das Heroin gab, wie sie bewusstlos wurde und er nichts zu ihrer Rettung unternahm, weil er nicht als Dealer auffliegen und abgeschoben werden wollte. So hatten es die Mitgefangenen der Polizei berichtet. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn daraufhin wegen versuchten Mordes durch Unterlassen an. Ali K. soll Kristina Hani ein hochgradig reines Heroin gegeben haben - in dem Wissen, wie gefährlich die Droge war. Er habe ihren Tod verursacht, er habe vorgehabt, sie sterben zu lassen.Vor Gericht reichten die Schilderungen der Mithäftlinge nicht aus. Sie hätten teilweise die Aussage verweigert, ihre Angaben relativiert oder sich in Widersprüche verstrickt, hieß es. Andere Beweise gab es nicht. Eine fremde DNA-Spur fanden die Ermittler zwar an der Decke, in die die Leiche der Schülerin eingewickelt war. Diese konnte aber niemandem zugeordnet werden. Auch die Neuköllner Wohnung, in der die Drogenparty stattgefunden haben soll, ist unbekannt. Ali K. hatte im Prozess geschwiegen und im Vorfeld die Vorwürfe bestritten. Dem psychiatrischen Gutachter hatte er gesagt, dass er die Schülerin nicht kenne.Aus Sicht des Staatsanwalts war die Version der Mitgefangenen zunächst "sehr glaubhaft". Möglicherweise hätten sie dann aus Angst andere Angaben gemacht, sagte er nach dem Prozess. Trotz Freispruch glaube er weiterhin, dass Ali K. die Tat begangen habe.