Gericht: Unterschriften auch ohne Geburtsdatum: Bürgerbegehren zum Parken doch erfolgreich

CHARLOTTENBURG-WILMERSDORF. Das Bezirksamt muss das Zustandekommen des Bürgerbegehrens gegen eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in der City-West anerkennen. Es darf nicht als gescheitert erklärt werden, weil Unterzeichner nicht ihr Geburtsdatum eingetragen haben. Das entschied jetzt das Berliner Verwaltungsgericht (Aktenzeichen VG 2A 20.07).Das Bürgerbegehren war Ende 2006 vom Bezirksamt abgelehnt worden. 190 gültige Stimmen hatten nach Lesart des Bezirks gefehlt. Fast 4 000 der rund 11 000 Unterschriften, die von Bürgerinitiativen und zwei Kirchengemeinden gesammelt wurden, waren moniert worden. Nicht gewertet wurden allein 500 wegen fehlender Geburtsdaten. Gerichtssprecher Robert Seegmüller erklärte, ausschlaggebend für die Entscheidung sei die "Unverhältnismäßigkeit" gewesen: Auch ohne Angabe des Geburtsdatums hätte das Amt die eingetragenen Namen und Adressen mit dem Einwohnermelderegister vergleichen können. Das Bezirksamt will laut Verkehrsstadträtin Martina Schmiedhofer (Grüne) zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten: "Dann wird entschieden, ob wir Widerspruch einlegen."Für Achim Ruppel von der Bürgerinitiative Gervinusstraße wäre es "reines Zockertum", wenn der Bezirk in die zweite Instanz gehen würde. "Wir werden nicht lockerlassen, weil wir wollen, dass die Bürger zur Parkraumbewirtschaftung befragt werden." Der Bezirk will drei neue Parkzonen mit 10 000 gebührenpflichtigen Stellplätzen einrichten. Das wurde durch das Gericht vorerst gestoppt. (el.)