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Köln - Ob Tattoos, Bart oder freizügige Kleidung – nicht immer sind sich Angestellte und Arbeitgeber einig darüber, was angemessen ist und was nicht. Und ob der Arbeitgeber den Mitarbeitern Körperschmuck oder bestimmte Kleidungsstücke überhaupt verbieten darf. Manch ein Arbeitnehmer hat in seinem Arbeitsvertrag sogar Klauseln zum Beispiel zum Gehalt, die rechtlich gar nicht wirksam sind. Der Berliner Arbeitsrechtler Alexander Bredereck beantwortet 13 rechtliche Fragen aus dem Arbeitsalltag.
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