Beschneidung bei Jungen: „Ein irreversibler Eingriff in die Integrität“

Bei Jungen sind Geschlechtsoperationen auch ohne medizinische Indikation zugelassen. Das verletze die Rechte der Kinder, kritisieren Verbände.

Am 7. Mai erinnern Menschenrechtsorganisationen an das Kölner Beschneidungsurteil. Das Landgericht hatte 2012 erstmals eine medizinisch nicht notwendige Beschneidung eines Jungen als Körperverletzung gewertet.
Am 7. Mai erinnern Menschenrechtsorganisationen an das Kölner Beschneidungsurteil. Das Landgericht hatte 2012 erstmals eine medizinisch nicht notwendige Beschneidung eines Jungen als Körperverletzung gewertet.imago

Berlin-Am 7. Mai 2012 hat das Kölner Landgericht ein Urteil gefällt, an das Menschenrechtsorganisationen weltweit noch heute erinnern. Zum ersten Mal wurde eine medizinisch nicht notwendige Beschneidung eines Jungen als Körperverletzung gewertet. Es entspann sich eine teils heftige Debatte um das Selbstbestimmungsrecht von Kindern und elterlichen Entscheidungsrechten. Noch im selben Jahr trat Paragraf 1631d des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Kraft. Dieser erlaubt es Eltern explizit, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung ihrer männlichen Kinder einzuwilligen.

Jeder müsse das Recht haben, über die eigenen Genitalien selbst zu entscheiden, fordern nun Verbände und Initiativen. So auch der Verein „Intaktiv e.V. – Eine Stimme für genitale Selbstbestimmung“ mit Sitz in Mainz. Mit Aufklärungskampagnen wollen die Mitglieder für das Thema sensibilisieren. Der 7. Mai ist dabei längst zu einem symbolischen Tag geworden.

Rechtsanwalt Holger Fehmel engagiert sich seit Jahren bei Intaktiv. Er wurde als Kind wegen einer Phimose, einer Vorhautverengung, beschnitten. Er und der Urologe Thomas Kreutzig-Langenfeld fordern im Gespräch mit der Berliner Zeitung eine klare gesetzliche Regelung im Sinne der genitalen Selbstbestimmung. Auch sollten ihrer Meinung nach Mediziner besser über den Eingriff aufklären. Denn oft würde Jungen in Deutschland unnötig die komplette Vorhaut wegen einer Phimose entfernt.

Berliner Zeitung: Herr Fehmel, Herr Kreutzig-Langenfeld, nach Schätzungen ist jeder vierte Mann auf der Welt beschnitten. Aber die Angaben schwanken. Wenn man nach Daten zum Thema sucht, findet man nur wenig Konkretes. Woran liegt das?

Holger Fehmel: Die Statistiken, die es im Internet gibt, beruhen hauptsächlich auf Schätzungen. Das ist auch bei Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen so. Sie beruhen meist auf deren Herkunft und das ist nicht unbedingt aussagekräftig. Auch für Männer und Jungen gibt es solche Schätzungen. Hinzu kommt, dass die Beschneidung von Jungen grundsätzlich erlaubt ist.

Kreutzig-Langenfeld: Um das zu verstehen, muss man sich klarmachen, woher die Tradition kommt. Schon weit vor Christi Geburt, das belegen alte ägyptische Zeichnungen, wurden Jungen beschnitten. Eine Theorie für den Grund sind die damals schwierigen hygienischen Bedingungen in Gebieten mit Wassermangel. Da kann eine Bescheidung von Vorteil sein, damit lassen sich Entzündungen hinter der Vorhaut tatsächlich vermeiden: Es gibt keine feuchte Kammer und damit keine Infektion. Heutzutage macht das keinen Sinn mehr, wenn Wasser vorhanden ist. Aber diese Tradition ist in religiösen Schriften festgeschrieben, im Judentum und im Islam, und wird praktiziert.

Kommt die Debatte auf die religiösen kulturellen Hintergründe, wird sie schnell emotional. Wie eng ist Religionsfreiheit mit der Forderung für genitale Selbstbestimmung verknüpft?

Fehmel: Ich möchte ausdrücklich betonen, dass der religiöse oder weltanschauliche Aspekt nicht im Zentrum der Kritik von Intaktiv steht. Wir kritisieren die Beschneidung, weil sie ein irreversibler und schwerwiegender Eingriff in die körperliche Selbstbestimmung und Integrität ist. Niemand von uns will Eltern verbieten, ihren Nachwuchs in ihre religiösen oder weltanschaulichen Vorstellungen einzuführen. Uns geht es in erster Linie um das Selbstbestimmungsrecht der Kinder.

Kreutzig-Langenfeld: Eigentlich ist das eine ganz traurige Geschichte, weil es darüber keine Debatte geben dürfte. Denn was ist die Situation? Es handelt sich um einen Eingriff, der medizinisch nicht nötig ist. Der Patient ist aufgrund seines Alters aber nicht einwilligungsfähig. Insofern ist dieser Eingriff nach den Prinzipien der Gesetze eigentlich formal gesetzeswidrig.

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Privat
Zur Person
Holger Fehmel ist aktives Mitglied im Verein Intaktiv. Der 48-Jährige arbeitet als selbstständiger Rechtsanwalt in Osnabrück. Ihm wurde als Kind die Vorhaut aufgrund einer Phimose entfernt. Seit Beginn der Beschneidungsdebatte nach dem Kölner Urteil 2012 engagiert er sich für genitale Selbstbestimmung und veröffentlichte mehrere Artikel zum Thema.

Formaljuristisch ist die Beschneidung von männlichen Kindern in Deutschland erlaubt. 2012 trat der Paragraf 1631d des BGB in Kraft. Dieser räumt Eltern das Recht ein, „in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll“.

Fehmel: Ja, das ist nach unserer Sicht ein ganz erheblicher Missstand. Die Betroffenen werden ja nicht gefragt. Das ist eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der genitalen Selbstbestimmung der Kinder. Aber leider scheut die Politik das Thema wie der Teufel das Weihwasser. Teilweise hängt das mit dem Mythos zusammen, eine männliche Beschneidung sei ein harmloser, geringfügiger Eingriff, der für die Betroffenen weitgehend folgenlos bleibe oder sogar Vorteile bringe. Und natürlich ist es gerade in Deutschland aus nachvollziehbaren Gründen eine äußerst heikle Angelegenheit, ein Ritual infrage zu stellen, das für viele Juden und Muslime ein zentrales Element ihres Glaubens und ihrer Identität ist. Das Thema erfordert viel Empathie und Fingerspitzengefühl.

Kreutzig-Langenfeld: Da bin ich in meiner Argumentation deutlich härter, weil ich der Meinung bin, dass unsere Vergangenheit kein Alibi dafür sein kann, dass man Rechtsprinzipien opfert. Und dieses Gesetz ist ein Widerspruch zu den sonst geltenden Vorgaben für jeden anderen operativen Eingriff: Er muss medizinisch indiziert sein und der Patient muss eingewilligt haben.

Geschlechtliche Operationen: Die Rechtslage
Mädchen: Genitalverstümmelungen bei Mädchen und Frauen sind in Deutschland klar verboten. Sie wurden 2013 mit § 226a StGB als eigener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen.

Jungen: Grundsätzlich ist die Beschneidung von Jungen und Männern erlaubt, auch aus nicht-medizinischen Gründen. Am 28. Dezember 2012 trat § 1631d BGB in Kraft, der Eltern das Recht einräumt, ihre männlichen Kinder beschneiden zu lassen. Voraussetzungen sind, dass der Eingriff fachgerecht und schonend ausgeführt wird, es eine umfassende Aufklärung gab und die Eltern den Willen des Kindes in ihre Beschneidung mit einbeziehen. 

Intersexuelle: Der Bundestag hat bezüglich intersexuellen Kindern Ende März 2021 einer Gesetzesnovelle zugestimmt, die geschlechtsangleichende Operationen bei Kindern grundsätzlich verbietet, wenn nicht Leben oder Gesundheit gefährdet sind. Kritiker sehen hier eine Schwachstelle, das Gesetz bleibe vage und überlasse die Entscheidung Ärzten oder Eltern. Ab dem 14. Lebensjahr sind geschlechtsangleichende Eingriffe zulässig, wenn Kind, Eltern und Familiengericht einwilligen.

Was müsste sich an der Gesetzgebung ändern?

Fehmel: Im Grunde würde es reichen, dieses Gesetz einfach zu streichen. Dafür müsste man, falls die Politik untätig bleibt, vor das Verfassungsgericht. Das ist allerdings sehr schwierig, denn um ein Gesetz angreifen zu können, muss man persönlich betroffen sein. Diejenigen, die aufgrund des Paragrafen 1631d seit 2012 beschnitten wurden, sind aber noch im Kindesalter. Die können nicht vor Gericht ziehen. Ein Zwischenschritt wäre, dass der Gesetzgeber Betroffenen wenigstens auf zivilrechtlicher Ebene ermöglicht, Eltern und diejenigen, die die Beschneidung ohne einen medizinischen Grund vorgenommen haben, für die Folgen haftbar zu machen.

Um die medizinische Argumentation besser verstehen zu können: Was wird bei einer Beschneidung von Jungen gemacht?

Kreutzig-Langenfeld: Die Vorhaut besteht aus einem inneren und äußeren Vorhautblatt. Das ist eine Doppelhaut, die sich verschieben kann und auch soll. Bei einer vollständigen Zirkumzision wird die Verschiebehülle komplett entfernt. Das hat zur Folge, dass die Eichel nicht mehr richtig feucht gehalten und unsensibel wird. Das sexuelle Empfinden wird für den Mann schwieriger – das reicht bis hin zu einer schwieriger zu erreichenden Erektion, Stimulation und auch Ejakulation.

Fehmel: Sex wird dadurch eher zur Kopfsache. Das ist für viele ein ganz heikles Thema. Der Penis ist ja ein zentrales Symbol für Männlichkeit. Welcher Mann redet schon gern darüber, in seinem Intimbereich verletzt worden zu sein? Gerade in der Öffentlichkeit. Das fällt vielen wirklich schwer. Die Beschneidung kann zudem psychische Folgen haben, in Form von Hemmungen, Minderwertigkeitskomplexen bis hin zu regelrechten Traumata und Depressionen.

Herr Fehmel, Sie wurden selbst im Kindesalter beschnitten. Wie alt waren Sie damals?

Fehmel: Ich wurde mit drei Jahren wegen einer Phimose beschnitten. Für mich kann ich sagen, dass mich das Thema intensiv beschäftigt, seit ich denken kann. In meiner Jugend hatte ich mit starken Hemmungen zu kämpfen, auch aus Angst vor Spott und Häme durch Mitschüler. Dieses Gefühl des Verletztseins im intimsten Bereich ist bis heute geblieben. Aber ich hege keinen Groll gegen die Ärzte oder meine Eltern. Sie haben getan, was sie für mich als das Beste hielten und nach damaligen Verhältnissen medizinischer Standard war.

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Privat
Zur Person
Thomas Kreutzig-Langenfeld ist Facharzt für Urologie. Studiert hat er an der Philipps-Universität in Marburg. Der 63-Jährige betreibt eine Privatpraxis in Koblenz und engagiert sich als Botschafter beim Verein Intaktiv. Er sagt: „Es ist für mich immer wieder negativ beeindruckend, wie leichtfertig mit der Indikation zur Beschneidung besonders bei Kindern umgegangen wird.“

Mehrere Ärzteverbände raten inzwischen von vorbeugenden Vorhautamputationen ab. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie hat das sogar in ihrer Leitlinie „Phimose und Paraphimose“ 2017 schriftlich festgehalten.

Kreutzig-Langenfeld: Wenn das Kind keine Beschwerden hat, keine Entzündungen und auch beim Wasserlassen keine Probleme hat, dann rate ich jedem von dem Eingriff hab. Das Kind ist ja noch im Wachstum und lernt spielerisch, mit seinem Körper umzugehen – auch wie die Vorhaut am Penis funktioniert. Ich rate in meiner Praxis vielfach Eltern von einer Zirkumzision ab, die vom Kinderarzt mit dem Automatismus der Diagnose Phimose zu mir überwiesen wurden. Viele Eltern landen leider häufig bei Kollegen, die gleich für die nächsten Tage einen OP-Termin ausmachen, ohne die Notwendigkeit zu hinterfragen. Ich glaube, dass wir für uns Mediziner bessere Regeln brauchen und auch die Ärzte besser aufgeklärt werden sollten.

In welchen Fällen wäre eine Beschneidung medizinisch notwendig oder vertretbar?

Kreutzig-Langenfeld: Ich hatte kürzlich einen Patienten, etwa 20 Jahre alt. Der Befund zeigte eine komplette Phimose. Es war kein Teil der Eichel zu sehen. In dem Fall habe ich zu einer Beschneidung geraten, was aber nicht immer gleich bedeutet, dass die komplette Vorhaut amputiert werden muss. Man kann auch kosmetisch sehr schöne Teilbeschneidungen durchführen.

Infos und Hilfe für Betroffene
7. Mai: Der Aktionstag der genitalen Selbstbestimmung wurde 2013 von mehreren internationalen Menschrechtsorganisationen ins Leben gerufen. In Online-Veranstaltungen und auch auf den sozialen Netzwerken wollen sie auf die Ungleichbehandlung von Kindern weltweit aufmerksam machen. Mehr auf: genitale-selbstbestimmung.de

Hilfsangebote: Die Vereine Mogis, Intaktiv und Terre des Femmes haben auf ihren Webseiten umfassendes Informationsmaterial zu Genitalverstümmelungen zusammengestellt. Dort finden sich auch Foren für Betroffene.

2007 geriet die WHO in die Kritik, weil sie eine Beschneidungs­kampagne in Afrika ins Leben gerufen hatte. Sie hatte sich dabei auf Studien berufen, nach denen das HIV-Risiko durch eine Beschneidung um bis zu 60 Prozent sinke. Kritik gab es vor allem deswegen, weil die Eingriffe vor allem an Säuglingen gemacht wurden. Wie schätzen Sie das ein? Wird das Risiko, an Aids zu erkranken, durch eine Beschneidung reduziert?

Kreutzig-Langenfeld: Das halte ich für überhaupt nicht wissenschaftlich korrekt belegt. Den besten Schutz gegen HIV bieten noch immer Kondome. Eine anderes Argument für Beschneidungen, das immer wieder aufkommt, ist, dass ein beschnittener Penis das Risiko für Gebärmutterhalskrebs bei Frauen verringere. Die Studien dazu sind nur sehr begrenzt aussagekräftig und beruhen eher auf Hypothesen.

Kann eine männliche Beschneidung rückgängig gemacht werden?

Fehmel: Jein. Wenn die Vorhaut mit all ihren sensiblen Nervenenden einmal entfernt ist, ist sie nicht wieder herstellbar. Möglich ist aber eine Dehnung der verbliebenen Haut durch entsprechende Apparaturen, wobei versucht wird, die Eichel dauerhaft zu bedecken und wenigstens äußerlich den Zustand eines intakten Penis wiederherzustellen. Ich kenne durchaus einige, die das machen und zufrieden sind. Aber das ist ein sehr langfristiger und mühsamer Prozess.