Kinder müssen geimpft werden

Beschluss im Bundestag: Eltern, die ihre Kita- oder Schulkinder nicht impfen lassen, sollen künftig mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro belegt werden können.

Berlin-Zur stärkeren Eindämmung von Masern-Erkrankungen in Deutschland kommt im neuen Jahr eine Impfpflicht in Kindergärten und Schulen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das zum 1. März 2020 in Kraft treten soll.

Ein Baby wird gegen Masern geimpft.
Ein Baby wird gegen Masern geimpft.

Eltern müssen künftig nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern immunisiert sind, bevor sie sie in einer Kindertagesstätte oder Schule anmelden. Eltern, die ihre betreuten Kinder nicht impfen lassen, sollen künftig mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro belegt werden können. Auch Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter sowie Personal in Gesundheitseinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften werden zur Masernimpfung verpflichtet. Ohne Immunisierung dürfen sie dort nicht arbeiten.

Mit dem Masernschutzgesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Masern effektiver bekämpfen und die Impfquoten erhöhen. 459 Abgeordnete stimmten dem Gesetzentwurf zu, 89 lehnten ihn ab und 105 enthielten sich explizit. 

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Die wichtigsten Infos zu Masern im Überblick:

Ansteckung: Masern sind nach Angaben der Stiftung Kindergesundheit eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten. Wer die Masern hat, steckt andere Menschen ohne Impfschutz oder Immunität höchstwahrscheinlich an, auch aus einigen Metern Entfernung. Ungeschützte Erwachsene bekommen die Masern ebenso wie Kinder.

Verlauf: Los geht es ohne den typischen Hautausschlag, jedoch mit Schnupfen und Reizhusten, verquollenen Augen und Halsschmerzen sowie erhöhter Temperatur. Nach zwei bis drei Tagen zeigen sich dann grauweiße Flecken auf der Mundschleimhaut. Wenige Tage später kommt der Hautausschlag - erst mit kleinen und hellroten Punkten, die dann zu größeren Flecken zusammenlaufen.

Komplikationen: Bei Kindern gehen Masern häufig mit Lungen- und Mittelohrentzündungen einher. Besonders gefährliche Komplikationen sind die Masernenzephalitis, die zu bleibenden Hirnschäden oder sogar zum Tod führen kann, und die extrem seltene subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Die SSPE tritt oft erst Jahre nach den Masern auf und führt immer zum Tod. Ein Heilmittel gibt es nicht.

Impfung: Wer die Masern einmal hatte, ist sein Leben lang davor geschützt. Schutz bietet ansonsten nur die Impfung. Die erste Dosis des Impfstoffs sollten Kinder mit 11 bis 14 Monaten bekommen, die zweite mit 15 bis 23 – so die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko). Kita-Frühstarter werden eventuell etwas früher geimpft. Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden, sollten ihren Impfstatus überprüfen – und die Impfung gegebenenfalls nachholen.