Wie kann das sein: Ein Biberbau soll 5800 Fischen den Tod gebracht haben? Ein Biber soll also, wie auch immer verquer, ein Massenmörder sein? Nein, nicht ganz: Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München steht keiner dieser possierlichen Nager, sondern die Marktgemeinde Hutthurm im niederbayerischen Landkreis Passau. Rückblende: Im Juli 2018 wurde in der besagten Gemeinde bekannt, dass hier ein Biber aktiv ist – der hatte bei einer Unterführung der Bundesstraße 12 einen Bau errichtet. Der Biber war sich offenbar keiner Schuld bewusst.
Es wurde festgestellt: „Die Verklausung (Verschluss eines Fließgewässerquerschnittes infolge angeschwemmten Treibgutes oder Totholz; d. Red.) droht bei einem Starkregenereignis zu einem Rückstau zu führen und das Gerätehaus der freiwilligen Feuerwehr sowie ein nahe gelegenes Anwesen zu überschwemmen.“ Kurzum, die Gemeinde ließ den Biberbau wegen eines drohenden Unwetters entfernen – woraufhin sich ein Schwall Schmutzwasser in nahe gelegene Fischteiche ergoss und zum Tod der erwähnten 5800 Fische führte.
Die Fische starben „aufgrund einer Kiemenschädigung“, wie der Besitzer nun vor Gericht beklagte. „300 davon bereits fangfähig“. Der Schaden, den der Züchter von der Kommune ersetzt haben wollte: 6672,60 Euro. Wie immer das ausgeht, eines steht jetzt schon fest: Der Biber von Hutthurm ist unschuldig.