Impfpflicht: Warum jetzt noch unnötig Verwirrung stiften?
Der neue Gesetzentwurf zur Corona-Impfpflicht ab 18 ist da – und öffnet Spekulationen Tür und Tor. Ohne jede Not.

Berlin – Aufregung um die allgemeine Corona-Impfpflicht: Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen haben jetzt einen Gesetzentwurf für eine Impfpflicht ab 18 Jahre vorgelegt. Er enthält einen Passus, der in den sozialen Netzwerken bereits kontrovers diskutiert wird. Demnach kann die Bundesregierung „die Zahl und mögliche Kombination der Einzelimpfungen für einen vollständigen Impfnachweis“ festlegen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Krankenkassen ab 1. Oktober von ihren Versicherten verlangen können, dass diese ihren Impfnachweis vorlegen. Gelten sollen die Regelungen bis Dezember 2023.
Müssen sich die Bürger hierzulande bis dahin auf eine vierte, fünfte, sechste Dosis einstellen, um als vollständig immunisiert zu gelten und nicht bei Bedarf in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt zu werden? Und müssen Versicherte mit Restriktionen durch ihre Krankenkasse rechnen, wenn sie keinen vollständigen Schutz vorweisen können, wie auch immer er zu diesem Zeitpunkt definiert sein mag? Sollen Ungeimpften in Deutschland nicht nur die Lebensumstände erschwert, sondern auch verteuert werden?
Eindeutig vorteilhaft für die Betroffenen?
Diese Szenarien erscheinen mit dem Entwurf auf den ersten Blick möglich, und das Netzt diskutiert, warum sich die politisch Verantwortlichen die Möglichkeit für solch drastische Einschnitte vorbehalten sollten. In Österreich wackelt die allgemeine Impfpflicht. Großbritannien kassiert die berufsbezogene Impfpflicht ein. Gleichzeitig nimmt derzeit das Infektionsgeschehen ab, gehen vor allem die schweren Krankheitsverläufe zurück. Unter anderem weil die Omikron-Variante die Pandemie in eine endemische Ära zu führen scheint. Die günstigste Annahme ist nun, dass die Regierung Vorsorge treffen möchte für eine eventuell wieder anwachsende Belastung des renditeoptimierten Gesundheitswesens – statt es zu ertüchtigen.
Im ungünstigsten Fall öffnet eine solche Regelung Verschwörungstheorien Tür und Tor, überzeugt Impfskeptiker nicht, wie etwa Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorhersagt, sondern liefert ihnen neue Munition; lässt sie etwa spekulieren, wem eine solche Pflicht wirtschaftlich in die Hände spielt, würde die Gesellschaft eher weiter spalten als vereinen.
Immerhin, der Entwurf sieht vor: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Anforderungen an einen Impf-, einen Genesenen- und einen Testnachweis zu regeln. Dies gilt jedoch nur, sofern diese abweichenden Anforderungen für die jeweils betroffenen Personen eindeutig vorteilhaft sind. Es dürfen folglich nur Regelungen getroffen werden, die die Voraussetzungen zur Erlangung des Impf-, Genesenen- oder Teststatus erleichtern, insbesondere dürfen in der Rechtsverordnung keine strengeren Anforderungen getroffen werden.“
Wie genau dieser eindeutige Vorteil ausgelegt werden kann, müsste sich in der Praxis zeigen.