Krankenkassen übernehmen Kosten für bestimmte Gesundheits-Apps

Die ersten Gesundheits-Apps auf Kassenkosten kommen an den Start. Deutschland sei damit „das erste Land, in dem es Apps auf Rezept gibt“, sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Immer mehr Apps können die Versorgung der Patienten unterstützen.
Immer mehr Apps können die Versorgung der Patienten unterstützen.imago images / Science Photo Library

Berlin/Bonn-Als zusätzliches Angebot für Patienten gehen jetzt schrittweise Gesundheits-Apps auf Kassenkosten an den Start. Die ersten beiden Anwendungen wurden am Dienstag in einem Verzeichnis erstattungsfähiger Angebote aufgeführt, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am Dienstag in Bonn mitteilte. Es handelt sich um eine App für eine Tinnitus-Therapie und eine Anwendung, die Patienten mit Angststörungen unterstützen soll.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, das Verzeichnis solle für Ärztinnen und Ärzte zu einem „Digital-Lexikon“ werden, in dem sie verordnungsfähige Anwendungen finden. „Die Wirkung dieser digitalen Hilfsmittel wird genau überprüft. Deswegen wächst diese Liste nur langsam.“ Trotzdem sei sie eine „Weltneuheit“ und Deutschland das erste Land, in dem es Apps auf Rezept gebe.

Kassen erstatten ein Jahr lang vorläufig die Kosten

Diese Möglichkeit gilt für bestimmte Apps - zum Beispiel Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen, oder digitale Tagebücher für Patienten. Dafür ist beim Bundesinstitut eine rasche Zulassung vorgesehen, wie ein seit vergangenem Jahr geltendes Gesetz festlegt. Ist eine App in dem Verzeichnis gelistet, übernehmen die gesetzlichen Kassen ein Jahr lang vorläufig die Kosten - Ärzte können die Apps solange auch verschreiben.

Anzeige | Zum Weiterlesen scrollen

Derzeit sind 21 Anwendungen in der Prüfung, wie das Bundesinstitut erläuterte. Für weitere rund 75 seien Beratungsgespräche mit den Herstellern geführt worden. Somit könnten „kurzfristig weitere Anwendungen in die Prüfung und ins Verzeichnis kommen“.