Gutachter stützt Aussage von Ramona C. im Hautarztprozeß: "Überleben war reines Glück"
Ein Gerichtsmediziner hat gestern vor dem Berliner Landgericht den Hautarzt Stefan S. belastet. Die Verletzungen der Zeugin Ramona C. entsprächen dem Bild, das das Opfer von dem Tatverlauf gegeben habe. Die frühere Prostituierte wünschte bei ihrer erneuten Vernehmung dem Angeklagten "alles Schlechte".Angespannt hört Ramona C. den Ausführungen des Gutachters zu. Sie wühlt in der Tasche und greift nach einem Kaugummi. Lebensgefährliche Verletzungen hat die 29jährige bei dem Geschehen am 26. März dieses Jahres davongetragen, bei dem der Angeklagte sie mit Hammerschlägen und Messerstichen verletzt haben soll."Nur einer Verkettung glückseliger Umstände" sei es zu verdanken, daß die Frau mit dem Leben davongekommen sei, bestätigt der Gerichtsmediziner. "Über 20 Wunden am Kopf", die teilweise bis zum Schädelknochen reichten, hatte der Gutachter bei der Untersuchung von Ramona C. festgestellt. Auch Stiche am Hals, bei denen "nur um Millimeter" die Halsschlagader verfehlt worden sei, betont der Gutachter. Zahlreiche Wunden an der Hand charakterisierte er als "typische Abwehrverletzungen". Der Sachverständige widerlegt damit die Aussage von Stefan S. Der des Mordes und des vierfachen Mordversuchs an Prostituierten Angeklagte hatte angegeben, Ramona C. habe ihn in seinem Wagen mit einem Messer angegriffen.Die Verteidigung zweifelt die Glaubwürdigkeit dieser Zeugin an. Anlaß sind Exklusiv-Interviews, die Ramona C. in Zeitungen abdrucken ließ und im Fernsehen gab. Die 29jährige räumt ein, von der Bild-Zeitung, die ihr über eine Blanko- Vollmacht auch den Anwalt Hanns-Ekkehard Plöger stellt, 9 000 Mark und 5 000 Mark von SAT 1 erhalten zu haben. Über Zahlungen des Fernsehsenders RTL allerdings hüllt sie sich in Schweigen. Zwar will auch das Gericht über die Honorare informiert werden. "Das läßt Rückschlüsse über die Motivation zu", heißt es dazu in einem Beschluß der Richter. Doch die als arbeitslos gemeldete Zeugin beruft sich auf ihr Recht, die Aussage zu verweigern, wenn sie sich der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt.Eindeutig beantwortet Ramona C. dagegen die Frage, was sie dem Angeklagten wünscht. "Ich wünsche ihm alles Schlechte. Drei mal 15 Jahre und daß er sich in der Zelle erhängt." +++