Holger Apfel: Ex-Parteichef verlässt die NPD

Der vor einer Woche zurückgetretene NPD-Chef Holger Apfel ist nun auch aus seiner Partei und der sächsischen NPD-Landtagsfraktion ausgetreten. Sein Abgeordnetenmandat will er aber behalten. Die NPD wertet Apfels Parteiaustritt als Schuldeingeständnis. Ihm war sexuelle Belästigung vorgeworfen worden.

Am Dienstag hatte Apfel in einer persönlichen Erklärung seinen Parteiaustritt nach 24 Jahren NPD-Mitgliedschaft öffentlich gemacht. Darin beklagt er die Hasskampagne gegen sich, die darin gipfelte, das ihm ein ehemaliger Spitzenfunktionär auf Facebook den Selbstmord nahegelegt haben soll. Scharfe Worte fand Apfel auch für das Parteipräsidium, das die Kampagne gegen ihn noch befeuert habe. Den Vorwurf, vor vier Monaten einen NPD-Ordner sexuell belästigt zu haben, wies er allerdings nicht eindeutig zurück. Vielmehr heißt es in Apfels Erklärung, er habe an dem betreffenden Abend zu viel Alkohol getrunken und keine Erinnerungen mehr an die Ereignisse.

V-Mann als Nachrücker

Sachsens NPD-Chef Holger Szymanski sprach in einer Presseerklärung von einer „menschlichen Enttäuschung“. „In den Augen vieler Beobachter wird sein Austritt nun wie eine Bestätigung der Vorwürfe wirken“, schrieb Szymanski. Er forderte Apfel auf, sein Mandat zurückzugeben. Hintergrund sind finanzielle Gründe: Bei einem Ausscheiden Apfels aus dem Landtag kann die NPD-Fraktion einen Nachrücker nominieren, womit sie den staatlichen Fraktionszuschuss weiterhin in gleicher Höhe erhalten würde.

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Möglicher Nachrücker wäre der fast achtzigjährige Helmut Herrmann aus Leipzig. Verzichtet er, könnte NPD-Sachsenchef Szymanski in den Landtag einziehen. Doch auch der 41-Jährige ist in der Szene umstritten: Anfang des Jahres hatten Medien unter Berufung auf Verfassungsschutzakten berichtet, Szymanski habe zwischen 1998 und 2002 mit dem Geheimdienst kooperiert. Szymanski, seit 2004 Parteimitglied, wies die Vorwürfe damals zurück. Allerdings finden sich nach Recherchen des Antifa-Blog Gamma im aktuellen NPD-Verbotsantrag keine Zitate von ihm; auch seien laut Gamma darin keine Artikel aus der NPD-Zeitung Deutsche Stimme aus der Zeit aufgeführt, als Szymanski Chefredakteur war. Maßgabe für den NPD-Verbotsantrag war, dass die darin aufgeführten Materialien „quellenfrei“ sind, das heißt, sie dürfen nicht von V-Leuten des Verfassungsschutzes stammen.