Jerusalem - Giselle Cycowicz nimmt es mit dem Passah-Fest sehr genau. Mit ihren 87 Jahren fällt es ihr zwar nicht leicht, die Küche ihrer Jerusalemer Wohnung von jedem Brotkrümel zu befreien, so wie es religiöse Vorschrift ist an Passah, wenn Juden den biblischen Auszug aus der ägyptischen Sklaverei feiern. „Meine Knie machen nicht mehr recht mit“, seufzt sie. „Aber alles, was Hefe oder Treibmittel enthält, muss raus.“ So ist Giselle Cycowicz es noch aus ihrem Elternhaus in Chust gewohnt, einem kleinen Städtchen unweit der Karpaten.
Es war an Passah vor siebzig Jahren, als ihre damalige Welt zusammenbrach. Die Nazi-Truppen waren kurz zuvor in Ungarn einmarschiert. Sie und einheimische faschistische Banden rückten auch Chust näher. „Mein Vater ließ sich vor dem Sederabend seinen Bart und den Kopf scheren. Aus Angst, die Nazis würden ihm die Haare einzeln ausreißen“, erinnert sich Giselle Cycowicz. Am Ende der Passahwoche wurden die Juden in Chust, mehr als ein Drittel der 20.000 Einwohner, aus ihren Häusern gejagt, auf dem Gelände der Synagoge zusammengetrieben und schließlich in ein provisorisches Ghetto gepfercht. „Fünf Familien mussten sich dort ein, zwei Zimmer teilen“, sagt Cycowicz. „Am Schlimmsten waren die Enge, der Gestank. Der Mangel an sanitären Anlagen. Das Ghetto war die Vorbereitung auf Auschwitz.“ Sie, damals 17 Jahre alt, half , den Dreck wegzuschaffen. „Wir kämpften die ganze Zeit gegen die Epidemiegefahr.“
Das hat Giselle Cycowicz vor einigen Jahren auch der deutschen Bundesversicherungsanstalt geschrieben, als die ihren Antrag auf Ghetto-Rente ablehnen wollte. Begründung: Sie sei keiner bezahlten Arbeit im Ghetto nachgegangen. Ihr Einspruch hatte Erfolg. Das Bundessozialgericht hatte gerade, man schrieb 2009, in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass sämtliche Ghetto-Tätigkeiten Merkmale eines Arbeitsverhältnisses aufwiesen, woraus sich für die Betroffenen und ihren Hinterbliebenen Rentenansprüche ergäben. Giselle Cycowicz erhielt rückwirkend 2000 Euro.
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Zahlungen rückwirkend ab Juli 1997
„Das richterliche Machtwort sorgte dafür, dass das 2002 erlassene Gesetz überhaupt den Großteil jener Holocaust-Überlebenden erreichte, für die es bestimmt war“, sagt Nils Johannsen, Berliner Fachanwalt für Sozialrecht. Aber ein Problem mit dem Rentenbeginn blieb: Wer mit dem ersten Antrag gescheitert war und nun wieder einen stellte, bekam die Ghetto-Rente nicht mehr, wie ursprünglich im Gesetz festgehalten, rückwirkend ab Juli 1997. Nun wurden die Gelder erst ab 2005 oder noch später bewilligt, entsprechend der im Sozialrecht üblichen Vierjahresfrist.
Jetzt soll mit dieser Einschränkung Schluss sein, hat das schwarz-rote Kabinett jüngst entschieden – „wegen des besonderen Verfolgungsschicksals der hochbetagten Berechtigten“, sollen Ghetto-Rente in nahezu allen Fällen ab 1997 ausgezahlt werde, heißt es im Entwurf aus Bundesarbeitsministerium unter Verweis auf die lange Zeit, die der Gesetzgeber für die Reform gebraucht hat.
Giselle Cycowicz kann auf Nachzahlung hoffen. Angesichts ihrer wachsenden Ausgaben für Medikamente und Haushaltshilfe sei jedes finanzielle Extra eine große Erleichterung, sagt sie. „Das gilt für andere Überlebende noch mehr als für mich.“ Cycowicz ist Psychologin. Sie hat noch im Alter von 44 Jahren in den USA studiert, finanziert von ihrem inzwischen verstorbenen Ehemann. Anders ihre Schwester Helen, der nach Ghetto, Auschwitz und Arbeitslager keine Ausbildung vergönnt war. Nur die Arbeit in der Fabrik. So ging es vielen, die der Shoah entkamen.