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Die Politik folgt gelegentlich denselben Regeln wie der Zivilprozess: Hier wie dort gelten alle Tatsachen als zugestanden, denen nicht widersprochen wird. Aber wie soll ein Politiker oder ein Beklagter einer Tatsachenbehauptung widersprechen, wenn er von der behaupteten Tatsache bis dahin nie etwas gehört und gesehen hat? In diesem Fall behelfen sich beide gern mit dem „Bestreiten durch Nichtwissen“.
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