Kläger nennen Verwicklung in Spendenskandale und Unterstützung der Nato-Angriffe auf Jugoslawien als Gründe: Drei Theologen machen der CSU das "christlich" im Namen streitig

MÜNCHEN, 17. März. Der Waffenhändler Karl Heinz Schreiber soll als Zeuge in einem Verfahren aussagen, das drei Theologen gegen die CSU angestrengt haben. Sie wollen den Christlich Sozialen untersagen lassen, in ihrem Parteinamen das Wort "christlich" zu benutzen. Das Lebensbild und der Name Jesu Christi werde für Ziele missbraucht, die Jesus abgelehnt habe, heißt es zur Begründung. Das Landgericht Würzburg hatte die Klage zwar abgewiesen. Doch nun hat der Anwalt der Kläger, Christian Sailer, Berufung beim Oberlandesgericht Bamberg eingelegt. Etikettenschwindel nennen Dieter Potzel, Johannes Meier und Moris Hoblaj das C im Namen der CSU. Im Interesse des Persönlichkeitsschutzes von Jesus von Nazareth müsse die CSU darauf verzichten. Die Verwicklung der Beklagten in den Spendenskandal und die Befürwortung der Nato-Angriffe auf Jugoslawien durch die CSU seien besonders krasse Widersprüche, fanden die Kläger. Potzel war evangelischer Pfarrer, Meier katholischer Priester und Hoblaj katholischer Religionslehrer. Sie sind mit der Begründung, die Kirchen seien nur dem Namen nach christlich, aus ihrer Glaubensgemeinschaft ausgetreten und bemühen sich, wie es in der Klage heißt, als freie Christen nach der Bergpredigt zu leben. Deren moralische Grundsätze seien verletzt, wenn "politische Vorbilder im Namen christlicher Politik Korruption vorleben und Bombenterror rechtfertigen". Die CSU unterstellt den Theologen "ausschließlich publizistische Gründe". Sie seien nicht prozessbefugt. Das Landgericht hatte die Klage als unzulässig abgewiesen, weil die Kläger nicht befugt seien, im Namen von Jesus post mortem Rechte einzufordern. Das könnten allenfalls nahe Angehörige, enge geistige Verbundenheit reiche nicht aus. Das Neutralitätsgebot verbiete es Gerichten zu entscheiden, "wer die wahren Christen sind". Die Kläger bezweifeln, dass das Gericht über theologische Fragen entscheiden muss, es gehe lediglich um ein bestimmtes Verhalten. Die Theologen berufen sich auf den Bundesgerichtshof, der als nahe Angehörige jene in Betracht zieht, "die durch Verunglimpfung eines verstorbenen Familienmitglieds oftmals selbst in Mitleidenschaft gezogen werden". Man könne bei Jesus als Begründer des Christentums auch nicht davon sprechen, dass die Erinnerung an den Verstorbenen verblasst sei, so die Kläger. Schreiber soll bezeugen, dass CSU-Politiker von ihm Geldbeträge in sechs- bis siebenstelliger Höhe entgegengenommen hätten. Damit sei die Erwartung verbunden gewesen, politische Entscheidungen in seinem Sinne zu treffen. Im Fall der CSU sei der Widerspruch zu christlichem Verhalten so krass wie bei einer falschen Firmenbezeichnung."Man kann bei Jesus nicht davon sprechen, dass die Erinnerung an den Verstorbenen verblasst sei. " Aus der Klage