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Die Abspaltung der Krim von der Ukraine folgte einer Volksbefragung, die internationale Standards verletzte, aber vermutlich ein ähnliches Ergebnis erbracht hätte, wäre sie korrekt zustande gekommen. Die Grundlage bildete das sogenannte Selbstbestimmungsrecht der Völker. Demnach können Bewohner einer Region über Unabhängigkeit, Autonomie oder Zugehörigkeit zu einem anderen Staat entscheiden. Als Kollektivrecht gehört es nicht zu den Allgemeinen Menschenrechten, weil es zutiefst vergiftet ist. Immer wieder zertraten Mehrheiten, die sich zum „Volk“ erklärten, unter dem Motto Selbstbestimmung die Rechte von Minderheiten und die das Individuum schützenden unveräußerlichen Grundrechte.
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