Kommentar : Schöneburgs ärgerlicher Abgang

Der Rücktritt des brandenburgischen Justizministers Volkmar Schöneburg (linke) war selbstverständlich unvermeidlich. Denn ein Justizminister, der verdächtigt wird, sich für die Sonderbehandlung eines inhaftierten ehemaligen Mandanten – Schöneburg war früher Rechtsanwalt – eingesetzt zu haben und möglicherweise sogar erpressbar zu sein, hat sein Amt verspielt.

Schöneburgs Rücktritt war unvermeidlich, und eben das macht ihn so ärgerlich. Denn Schöneburg war ein guter Justizminister. Das unterscheidet ihn von vielen seiner Amtskollegen in anderen Bundesländern, von denen einige das Amt nebenbei und unbelastet von Fachkenntnis verrichten – wie etwa der studierte PR-Berater Martin Günthner in Bremen, der zunächst Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen ist, wenn dann noch Zeit bleibt auch Senator für Justiz und Verfassung.

Schöneburg hat sein Amt nicht nur ernst genommen, er hat auch mit klugen Reformen aufhorchen lassen. Die Neuregelung des Strafvollzugs in Brandenburg, in der der Schwerpunkt auf Resozialisierung gelegt wird, ist schon deshalb zu loben, weil Schöneburg damit zeigte, dass er den einzig vernünftigen Sinn des Strafvollzugs begriffen hat.

Man musste seine Ansichten zur Zulässigkeit der Mauerschützenprozesse nicht teilen, um ihn als hochqualifizierten und engagierten Rechtspolitiker zu schätzen. Davon gibt es in der Bundesrepublik nicht mehr sehr viele – mit Schöneburgs Abgang einen weniger.