Kommentar: Weniger Föderalismus beim Verfassungsschutz

Der Skandal um das rechtsextremistische Terrortrio NSU war nicht zuletzt ein V-Mann-Skandal. Hochgradig kriminelle Figuren wurden als Spitzel eingesetzt, lieferten jedoch keine relevanten Informationen, sondern kassierten viel Geld und investierten es in die Szene. Das V-Mann-Wesen war seine eigene Karikatur.

Die im Verfassungsschutzgesetz geplanten Korrekturen sind also notwendig, aber womöglich nicht hinreichend. Vor allem lässt sich das prinzipielle Problem gar nicht lösen. Denn wenn man V-Leute strafrechtlich verfolgen wollte, wären sie bald keine V-Leute mehr. Gewährt der Staat aber Straffreiheit, finanziert er Kriminelle. Ohnehin hat der NSU-Skandal berechtigte Zweifel gesät, ob V-Leute überhaupt nennenswerte Erkenntnisse bringen können. Sie bleiben ja überzeugte Extremisten.

Dass das Bundesamt für Verfassungsschutz dominieren soll, ist hingegen uneingeschränkt richtig. Auch hierfür liefert das Terrortrio aus Thüringen reichlich Anschauungsmaterial. Es war ja nicht so, dass man über Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nichts gewusst hätte. Doch die Informationen wurden nicht richtig zusammen geführt und nicht richtig gelesen. Ohnehin fragt sich, ob 16 Landesämter für Verfassungsschutz tatsächlich erforderlich sind. Ihre Existenz produziert vielmehr jene Eigenbrötlerei, die es zu überwinden gilt. Weniger Föderalismus würde da wahrlich nicht schaden.