Kommentar zu Cyber-Mobbing: Mehr als das Strafrecht gegen Cyber-Mobbing

Niemand will peinliche oder herabwürdigende Fotos von sich im Netz sehen. Es ist demütigend, nicht nur für sensible Naturen. Vor allem junge Menschen, die die schlimme Erfahrung gemacht haben, dass ihr Vertrauen ausgenutzt und sie im Internet – sozusagen vor den Augen der Welt – bloßgestellt wurden, können daran zerbrechen. Deshalb klingt es erst einmal gut, wenn Justizminister Heiko Maas bei der Verschärfung des Sexualstrafrechts auch dem Cyber-Mobbing den Kampf ansagt.

Nur leider schießt der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf des Ministers über das Ziel hinaus. Denn der SPD-Politiker will, dass jeder, der unbefugte Aufnahmen von jemandem macht oder weiterverbreitet, die dem „Ansehen der Person erheblich schaden“ können, künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann.

Was aber heißt, dem Ansehen erheblich schaden? Fallen darunter auch peinliche Party-Fotos, die fiese Freunde auf Facebook posten? Und ist es wirklich angemessen, in solchen Fällen gleich mit der Ultima Ratio, dem Strafrecht, zu drohen? Aber von solchen grundsätzlichen Bedenken ganz abgesehen: Wenn man Opfer von Cyber-Mobbing fragt, was ihnen in ihrer Situation wirklich helfen würde, wollen die wenigsten zum Staatsanwalt gehen. Die meisten wünschen sich einfach nur, dass die peinlichen Fotos so schnell wie möglich aus dem Netz verschwinden. Nur, eine Verschärfung des Strafrechts hilft ihnen dabei gar nicht.

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