Kommentar zu Katyn: Ein weiter Weg zur Versöhnung
Gerichtsurteile können Rechtsfrieden stiften und versöhnend wirken. Eine Aufarbeitung durch Betroffene aber ersetzen sie nicht. Das gilt insbesondere in Fällen von Menschenrechtsverletzungen, wie das stalinistische Massaker von Katyn im Jahr 1940 eines war. Sowjetische Geheimpolizisten exekutierten damals mehr als 20.000 polnische Kriegsgefangene.
Die Angehörigen aber mussten jahrzehntelang mit offiziellen Falschaussagen über das Schicksal der Opfer leben. Die kommunistischen Regime in Moskau und Warschau behaupteten, die polnischen Soldaten seien von den Nazis ermordet worden. Eigentlich war die Wahrheit in Polen allerdings weithin bekannt. Das erschwerte die Trauer der Angehörigen, vor allem aber erschwerte es die Aussöhnung zwischen Polen und Russen nach dem Ende des Kalten Krieges.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nun, letztinstanzlich, milder geurteilt als noch vor anderthalb Jahren. Hinterbliebene der Opfer von Katyn hatten die Herausgabe aller Akten zu dem Massaker verlangt. Die Straßburger Richter mochten indes keine menschenunwürdige Behandlung der Opferangehörigen durch den russischen Staat erkennen. Dabei wäre es der Regierung in Moskau zuzumuten gewesen, volle Transparenz über die Vorgänge von Katyn herzustellen. Polen und Russen haben noch einen weiten Weg bis zur Aussöhnung.