Kommentar zu TTIP: Hart bleiben, wenn’s um die Wurst geht

Die Debatte um die schützende Kennzeichnung regionaler Lebensmittelspezialitäten weist ein weiteres Mal auf die zentrale Schwachstelle der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA hin: Es ist nicht klar, ob europäische Verbraucherstandards durch das Abkommen aufgeweicht werden könnten oder ob sie unberührt bleiben. Diese Unklarheit bezieht sich zum einen auf die Verhandlungen selbst, deren Geheimhaltungsniveau schon ans Lächerliche grenzt.

Zum anderen ist nicht absehbar, wie sich die umstrittenen Investitionsschutzregelungen auswirken werden, selbst wenn es vorerst bei den europäischen Herkunftsbezeichnungen bleibt. Könnte ein US-Nahrungsmittelkonzern, der gern Frankfurter Würstchen in Nevada herstellen und in Europa vermarkten möchte, gegen Handelsbeschränkungen klagen, weil die Frankfurter in Deutschland geschützt sind? Und wie würden hoch bezahlte Wirtschaftsanwälte in den dafür üblicherweise zuständigen Schiedsgremien, die außerhalb staatlicher Gerichtsbarkeit angesiedelt sind, einen solchen Streitfall wohl entscheiden?

Solange diese Fragen nicht geklärt sind, muss die EU hart um jede europäische Verbraucherschutzregel ringen. Vor diesem Hintergrund ist die Äußerung des deutschen Landwirtschaftsministers Schmidt, die EU-Regional-Gütezeichen seien ohnehin nicht zu halten und überdies bürokratisch, vorsichtig formuliert, nicht hilfreich.

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