Kommentar zum Phantomtor: Die richtige Entscheidung

Was für ein Glück, dass das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes im Nachgang der Bundesligapartie Hoffenheim gegen Leverkusen nicht im Sinne der Gerechtigkeit, sondern im Sinne des Regelwerks entschieden hat. Dass es also in Folge des von Stefan Kießling erzielten Phantomtores nicht, wie von den protestierenden Hoffenheimern gefordert, zu einer Wiederholung des Spiels kommt, sondern dass das 2:1 der Leverkusener Bestand hat.

Ein Widerspruch gegen das vom Weltverband (Fifa) erlassene Gebot, wonach die Entscheidungen des Schiedsrichters zu spielrelevanten Tatsachen endgültig sind, hätte ja nicht nur die mächtigen Fußballmacher vom Zürichsee erbost, nein, er hätte das ganze System in Frage gestellt.

Ein System, dass die menschlichen Schwächen der handelnden Personen in Kauf nimmt und mit eindeutigen Vorgaben unter allen Umständen vermeiden will, dass im Nachhinein bei jedweder Gelegenheit über diese menschlichen Schwächen gerichtet wird. Und das eben nicht nur im Falle einer Skurrilität, sondern eben auch im Falle einer nicht geahndeten Abseitsstellung et cetera.

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Ein Widerspruch hätte in jedem Fall unliebsame Nachahmer auf den Plan gerufen, Trainer, Manager, die aufgrund der persönlichen Nöte jeglichen Sportsgeist außer Acht lassen und mit ihren Gerichtsgängen aus der Tabelle eine Tabelle ohne Gewähr machen.