Kommentar zur Rente: Diskriminierung per Rente

Man könnte die Sache einfach so erklären: Nach der Agenda 2010 und der Rente mit 67 hatte die SPD viel Stress mit den Gewerkschaften. Also erfand sie die Frührente nach 45 Beitragsjahren, von der die Industrie-Facharbeiter profitieren. Die Rente mit 63 ist eine Geste der Aussöhnung.

Für so etwas darf natürlich kein Steuergeld ausgegeben werden. Also bastelt die Regierung an immer neuen schrägen Rechtfertigungen: Ein Ausgleich für körperlich belastende Maloche soll die Rente mit 63 sein. Weshalb gilt sie dann voll nur für die Jahrgänge 1951 und 1952? Lange Berufstätigkeit soll belohnt werden. Weshalb profitieren dann auch Arbeitslose? Die Lebensleistung für die Gesellschaft wird honoriert. Wirklich? Nun kommt heraus, dass ein Berufskraftfahrer, der sich beim Freizeit-Kick einen komplizierten Beinbruch zuzieht und mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, damit Punkte für die Rente ab 63 sammelt. Die werdende Mutter, die sechs Wochen vor der Geburt gar nicht mehr arbeiten darf, wird aber nicht berücksichtigt.

Die rentenrechtliche Diskriminierung des Mutterschutzes ist grotesk. Einer Regierung, die sich bei der Mütterrente ihrer frauenpolitischen Großtaten rühmt, müsste sie die Schamesröte ins Gesicht treiben. Frauen können schwanger werden, Männer nicht. Das darf für sie kein Nachteil sein. Gerne begründet die Koalition ihre Rente mit 63 mit angeblichen Gerechtigkeitslücken. Hier hat sie selber eine geschaffen.

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