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Die Todesstrafe ist keine Strafe – sie ist ein Verbrechen. Als der Parlamentarische Rat 1949 ihre Abschaffung im Grundgesetz beschloss, begründete das der sozialdemokratische Abgeordnete Friedrich Wilhelm Wagner mit den Worten: „Wenn Sie mit dem Töten der Menschen, mit dem Töten von Mensch zu Mensch ein Ende machen wollen, können Sie auch nicht dem Staat das Recht geben, Menschen zu töten.
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