Krankenversicherung: Schwarz-Rot kippt Kopfpauschale

Noch vor der Endrunde der Koalitionsverhandlungen in der nächsten Woche haben sich Union und SPD endgültig über den Kurs in der Gesundheitspolitik geeinigt. So werden mögliche Zusatzbeiträge der Versicherten künftig nicht mehr pauschal, sondern abhängig vom Einkommen erhoben. Dadurch ist die Belastung für Geringverdiener niedriger als für Gutverdiener. In der Pflegeversicherung steigt der Beitrag spätestens 2015 um 0,3 Punkte auf 2,35 Prozent für Eltern und 2,6 Prozent für Kinderlose.

Mit diesem Kompromiss, den die drei Parteichefs von CDU, CSU und SPD billigten, ist das erste Kapitel des Koalitionsvertrags fertig. Für die Union hob deren Verhandlungsführer Jens Spahn (CDU) hervor, dass mit der Festschreibung des Arbeitgeberanteils zum Krankenversicherungsbeitrag steigende Gesundheitskosten die Wirtschaft nicht belasten würden. Hingegen räumte SPD-Unterhändler Karl Lauterbach der Abschaffung der Zusatzprämien höchste Bedeutung ein: „Wir erleben heute das historische Ende der Kopfpauschale.“

Wochenlang keine Einigung über die Fianzierung

Tatsächlich waren die Zusatzprämien bei ihrer Einführung durch die letzte große Koalition auch als „kleine Kopfpauschale“ bezeichnet worden. Sie werden fällig, wenn eine Krankenkasse mit dem allgemeinen Beitrag aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt. Da ihre Höhe unabhängig vom Einkommen ist, wurden sie von Sozialverbänden kritisiert. Experten befürchten, dass in drei oder vier Jahren bei einigen Kassen Zusatzbeiträge von 20 oder 30 Euro im Monat fällig würden. Deren Höhe soll nun aber wie der normale Beitrag abhängig vom Einkommen gestaffelt werden.

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Wochenlang hatte sich die Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege nicht über die Finanzierungsfragen einigen können. Am Donnerstag waren Spahn und Lauterbach mit einem strittigen Konzept in die 75-köpfige Verhandlungsrunde gegangen, was dort auf wenig Begeisterung stieß. Ausdrücklich wurden die Experten aufgefordert, einen Kompromiss zu finden. Zur Begründung hieß es, Kanzlerin Angela Merkel habe das Thema vom Tisch haben wollen. Offenbar sollten auch heikle Tauschgeschäfte etwa mit Vorhaben aus der Rentenpolitik verhindert werden. Spahn und Lauterbach einigten sich dann am späten Donnerstagnachmittag.

Künftig soll der Beitragssatz zur Krankenkasse demnach 14,6 Prozent des Einkommens betragen. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent eingefroren. Der bereits bislang alleine von den Arbeitnehmern zu entrichtende Sonderbeitrag von 0,9 Prozent fließt in den prozentualen Zusatzbeitrag ein. Damit können günstige Kassen künftig weniger als die bisherigen 15,5 Prozent Beitrag verlangen. Schlechter dastehende Kassen werden den prozentualen Beitrag aber erhöhen.