250.000 Euro Ordnungsgeld: Rolf Hochhuth geht in Hamburg vor Gericht

Berlin - Würden wir hier abdrucken, was der Dichter Rolf Hochhuth über einen Prozess nächste Woche vor dem Hamburger Landgericht verbreitet, wäre das schon wieder ein Grund für eine Unterlassungsklage. In einer Presse-Aussendung behauptet der Dichter, ihm drohe eine Zahlung von „Schadenersatz“ über 250 000 Euro plus zehn Prozent Anwaltskosten an die Deutsche Presseagentur. Dabei ist diese Summe natürlich nicht für die Agentur, sondern sie ist Hochhuth als Ordnungsgeld angedroht für den Fall, dass er seine Vorwürfe wiederholt. Aber wenn Hochhuth so weiter macht, wird er auch das hinbekommen und das viele Geld tatsächlich los werden.

Also worum geht es? Im November 2011 wurde in der Berliner Wilhelmstraße ein Denkmal für den weithin unbekannten Hitler-Attentäter Georg Elser eingeweiht, für das sich Hochhuth im Vorfeld sehr eingesetzt hat und wozu er zu einer Rede eingeladen war. Darin attackierte er nicht nur das feindselige Verhältnis der Deutschen zu Elser, die ihn jahrzehntelang vergessen hatten, er unterstellte auch der dpa, das Ereignis zu ignorieren. Sie habe nicht vorab über die Veranstaltung berichtet, eine Mitarbeiterin habe ihm auf seine Nachfrage gesagt: nicht so wichtig. Die Agentur aber hatte den Termin sowohl in ihrer Termin-Vorschau und berichtete auch anschließend in Wort und Bild darüber. Auch im Deutschlandfunk wiederholte Hochhuth seine dpa-Vorwürfe. Daraufhin erwirkte dpa eine einstweilige Verfügung gegen Hochhuth, die Behauptungen nicht zu wiederholen, sie seien rufschädigend, so der Pressesprecher.

Jetzt rollt das Verfahren

Doch davon hätte die Welt noch keine Notiz genommen, würde nicht Hochhuth – anstatt seine Behauptung mal ein bisschen mit der Wirklichkeit abzugleichen – gegen diese Verfügung Widerspruch eingelegt haben. Jetzt rollt das Verfahren. Sicher, der verdienstvolle Dichter war immer schon ein bisschen streitlustig, jetzt ist er außerdem noch ein bisschen alt (81), da kann man schon mal etwas zuspitzen oder durcheinander bringen. Auch scheint er gelegentliche Auftritte vor Richtern zu genießen. Erinnert sei an das vor Gericht verlorene Drama 2009, als er sich das Berliner Ensemble aufschließen lassen wollte, um dort sein Sommertheater zu inszenieren, das er aber zu spät beim Hausherrn angemeldet hatte. Da flogen am Schluss schon mal Stuhl und Tür.

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Dass solche Vorfälle nicht zu aller Gaudi die Gerichte beschäftigen, dafür sollten gelegentlich auch Anwälte mit Verantwortung übernehmen. In diesem Fall wird Hochhuth wieder von dem Anwalt Uwe Lehmann-Brauns vertreten.