Berlin macht Finanzhilfe für private Unternehmen in Kultur und Medien möglich
Als einziges Bundesland hilft Berlin jetzt auch privaten Unternehmern im Kulturbereich. 30 Millionen Euro stehen für die nächsten drei Monate bereit.
Berlin-Die schon Anfang April angekündigte Soforthilfe IV des Landes Berlin für private Unternehmen im Bereich Kultur und Medien startet jetzt. Insgesamt 30 Millionen Euro stellt der Berliner Senat für Galerien, Theater, Varietés, Independent-Kinos oder Clubs bereit, die üblicherweise nicht gefördert, jetzt aber von den Einschränkungen im Zusammenhang der Corona-Krise „besonders hart getroffen“ sind und mit mehr als 10 Beschäftigten nicht zur Zielgruppe der vorangegangenen Soforthilfe II für Soloselbständige und Kleinunternehmer gehört hatten.

Voraussetzungen sind eine „landesweite Ausstrahlung“ des Unternehmens, ein maximaler Umsatz von 10 Millionen Euro jährlich, Steuersitz in Berlin sowie der Nachweis der Existenzbedrohung. Zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit können die Unternehmen bis zu 500.000 Euro beantragen, wobei der Senat mit Antragssummen von durchschnittlich 25.000 Euro rechnet. Ab sofort können auf der Website der Investitionsbank Berlin alle Antragsdetails abgefragt werden. Dieses Hilfsprogramm der Landesregierung ist bundesweit bisher einzigartig.
Kultursenator Klaus Lederer sagt in einer Pressemitteilung von Dienstag: „In der Corona-Krise sind Akteure im Kultur- und Medienbereich vielfach als erste und dann sehr schwer getroffen, da ihnen Einnahmen komplett wegbrechen. Es ist unsere Pflicht, ihnen zu helfen, sie finanziell zu unterstützen und ihr Überleben zu sichern – eine lebendige Demokratie braucht eine lebendige Kulturszene. Mit dem Soforthilfepaket IV erreichen wir kleine und mittlere Kulturbetriebe, die bisher ganz ohne oder ohne hinreichende Unterstützung waren. Für mich ein wichtiger Baustein zum Erhalt kulturellen Lebens in der Stadt.“
Die Anträge auf Mittel aus dem Soforthilfeprogramm IV können von Montag, 11. Mai 2020, 9 Uhr bis zum Freitag, 15. Mai 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin (www.ibb.de/soforthilfe4) eingereicht werden. Die Entscheidung über einen Zuschuss erfolgt auf Basis der Relevanz für das Kulturleben und den Medienstandort in Berlin. Vorausgesetzt wird auch, dass ein Kreditantrag gestellt wurde, oder besondere Umstände vorliegen, die gegen die Aufnahme eines Kredites sprechen.