Berliner Ostkreuz-Fotograf Espen Eichhöfer : Heimlich fotografierte Passantin verklagt Künstler auf Schmerzensgeld
Eine schick gekleidete Frau im Leopardenmantel überquert die Straße. In der Hand hält sie zwei Einkaufstüten, ihr Blick wirkt gehetzt – Der Berliner Fotograf Espen Eichhöfer hat diese Straßenszene im Mai 2013 vor dem Bahnhof Zoologischer Garten mit seiner Kamera festgehalten. Das entstandene Bild zeigte er in einer Ausstellung der renommierten Ostkreuz-Agentur vor der c/o-Galerie.
Das missfiel der abgebildeten Passantin. Sie verklagte Eichhöfer und die Galerie auf jeweils 4500 Euro Schmerzensgeld. Das Landgericht Berlin lehnte die Forderungen zwar ab, urteilte jedoch, dass der Fotograf die Persönlichkeitsrechte der Frau verletzt habe.
Kunstfreiheit gegen Persönlichkeitsrecht
Eichhöfer will dieses Urteil nicht akzeptieren und ist in Berufung gegangen. Er sieht eine ganze Kunstgattung gefährdet, wenn Fotografen künftig keine Straßenszenen mehr festhalten dürfen. Für ein entsprechendes Grundsatzurteil würde er notfalls auch bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das notwendige Geld dafür sammelt er nun per Crowdfunding.
„Straßenfotografie gibt es seit über 100 Jahren“, sagt Eichhöfer. Er nennt Vorbilder wie Henri Cartier-Bresson, Garry Winogrand oder Robert Frank, deren Arbeiten noch heute Einblicke in das Alltagsleben früherer Epochen erlauben. „Die Kunstfreiheit ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut, das es zu verteidigen gilt.“
Die Richter müssen sie im konkreten Fall mit einem zweiten hohen Rechtsgut abwägen: dem Persönlichkeitsrecht der Fotografierten, deren Recht am eigenen Bild durch die Aufnahme verletzt sein könnte. Sollte sich letzteres durchsetzen, könnten wichtige Zeitdokumente künftig fehlen: „Für nachfolgende Generationen wäre es dann nicht mehr möglich, zu sehen, wie das Leben auf der Straße 2015 aussah“, warnt der 48-Jährige, der bereits für Stern, Spiegel und Zeit gearbeitet hat.
Fotografen müssten dann entweder gänzlich auf Straßenaufnahmen, bei denen einzelne Personen herausgestellt und erkennbar sind, verzichten oder von jedem Abgebildeten eine schriftliche Einverständniserklärung einholen. „Das ist praktisch überhaupt nicht möglich. Man kann nicht jedem hinterherlaufen. Und wenn man das Einverständnis vorher einholen würde, wäre der Moment, das Motiv vorbei“, erklärt Eichhöfer.
"Es geht um unser kollektives Gedächtnis"
Das Gericht muss nun also die Frage klären, inwieweit die Kunst in die Privatsphäre von Menschen eingreifen darf. Im Gegensatz zur journalistischen Fotografie gibt es hier bisher keine Präzedenzfälle, die in höherer Instanz entschieden wurden. Mit einem Grundsatzurteil will Eichhöfer deswegen auch für andere Fotografen Rechtssicherheit schaffen.
Die grundlegende Bedeutung des Prozesses sieht auch Lutz Fischmann, Geschäftsführer des Fotografenverbandes Freelens. Es gehe dabei nicht nur um die Existenz der Straßenfotografie in Deutschland, sondern auch um unser kollektives Gedächtnis: "Man kann sicherlich behaupten, dass alle wichtigen Fotografien der letzten 175 Jahre, auf denen Menschen abgebildet sind, ohne die notwendige Einwilligung der abgebildeten Personen entstanden sind. Es sind allesamt Ikonen der Fotografie – ohne sie wäre unsere Welt ärmer und wir würden viele Geschehnisse heute nicht mehr verstehen und darstellen können, hätten wir diese Fotos nicht."
Die Zustimmungspflicht der abgebildeten stamme in ihren Grundzügen noch aus dem Kunsturhebergesetz von 1907, erklärt Fischmann. Seither habe sich die Welt jedoch stark verändert: "Fotos sind heute allgegenwärtig und es gibt fast keine Situationen mehr, die nicht fotografiert werden. Und diese Fotos werden auch veröffentlicht - und sei es in den sozialen Netzwerken." Fischmann fordert deshalb eine Gesetzesänderung, die der veränderten Lebenswirklichkeit Rechnung trägt: "Die Gesetzgebung sollte die Veröffentlichung solcher Fotos, die ja im Grunde harmlos sind, entkriminalisieren."
Crowdfunding für Gerichtskosten
Angesichts der Tragweite seines Rechtsstreit wird Espen Eichhöfer von seiner Ostkreuz-Agentur und dem Medienanwalt Sebastian Graalfs unterstützt. Um das notwendige Geld für den möglichen Gang durch die Instanzen zusammenzubekommen, hat Eichhöfer auf der Website „Startnext“ eine Crowdfunding-Aktion gestartet. Unter dem Stichwort „Streetphotography“ sollen dort 14.000 Euro gesammelt werden. Eichhöfer ist zuversichtlich, dass er so den Rechtsstreit gewinnen wird.
„Der Betrag entspricht den Kosten, die bei einer vollständigen Niederlage in höchster Instanz, also dem Worst Case, entstehen würden. Das Crowdfunding ist für mich eine Rückversicherung“, sagt Eichhöfer. Sollte er den Rechtsstreit gewinnen, will er von dem Geld ein Symposium zur Straßenfotografie veranstalten.
Den finanziellen Unterstützern bietet Eichhöfer nicht nur ideellen Dank. Für zehn Euro erhält der Spender eine signierte Dankeskarte, für 50 Euro ein Straßenfotografie-Print und für 2.000 Euro sogar eine Portrait-Sitzung mit dem Fotografen.
Das Bild der Frau im Leopardenmantel kann Eichhöfer übrigens auch bei einem für ihn erfolgreichen Ausgang nicht mehr zeigen. Er hatte, als sich ihr Anwalt bei ihm gemeldet hatte, eine Unterlassungsverfügung unterschrieben. Die Frau klagte dennoch auf Schmerzensgeld.
Ein Schritt den der Fotograf bis heute nicht nachvollziehen kann, schließlich sei sie in keiner herabsetzenden Situation abgebildet worden. „Sie hätte auch einfach anrufen und sagen können, dass ihr das Bild unangenehm ist, dann hätten wir es abgenommen“, sagt Eichhöfer. So dürfte die Justiz nun jedoch ein Präzedenzfall schaffen müssen.