In eigener Sache

Paulus Ponizak

In der Sonderausgabe zum 30. Jahrestag des Mauerfalls am 8. November 2019 hat die Berliner Zeitung über den Börsengang des ostdeutschen Biotec-Unternehmens Centogene berichtet. Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates hat am 18. März 2020 die Berliner Zeitung für diesen Bericht wegen eines aus seiner Sicht schweren Verstoßes gegen die Grundsätze zur Trennung von Tätigkeiten (Ziffer 6 des Pressekodex) gerügt. Es geht um einen möglichen Interessenkonflikt des Verlegers Holger Friedrich, der nicht offengelegt worden sei.

Holger Friedrich, mit seiner Frau Silke Eigentümer des Berliner Verlags, in dem die Berliner Zeitung und der Berliner Kurier erscheinen, hatte bei der Redaktion die Berichterstattung über den Börsengang des Unternehmens angeregt, an dem er über ein weiteres Unternehmen selbst beteiligt ist – nach eigenen Angaben aktuell mit weniger als zwei Prozent. Außerdem saß er damals im Aufsichtsrat. Der mögliche Interessenkonflikt war in dem Artikel zunächst nicht kenntlich gemacht.

Anzeige | Zum Weiterlesen scrollen

Nachdem das Magazin der Spiegel auf den möglichen Interessenkonflikt hingewiesen hatte, informierte die Berliner Zeitung ihre Leserinnen und Leser umgehend über die Verbindung. Dass der Hinweis in dem Artikel fehlte, lag an einem internen Kommunikationsproblem. Künftig wird die Redaktion für Transparenz sorgen und auf mögliche Interessenkonflikte hinweisen. Unabhängig davon steht die Redaktion zu der journalistischen Entscheidung, über den Börsengang des Unternehmens informiert zu haben. Andere Medien hatten über den Börsengang ebenfalls berichtet.  

Der Presserat ist eine freiwillige Selbstkontrolle der Presse. Die Veröffentlichung der Rüge erfolgt freiwillig. (BLZ)

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ersetzt die Erklärung der Redaktion vom 17. November 2019, in der die Leserinnen und Leser über den möglichen Interessenkonflikt informiert wurden.