In Berlin darf ab jetzt wieder gesungen werden

Der Berliner Senat hat beschlossen: Chöre dürfen wieder in Räumen singen. Mit Abstandsregeln und Auflagen, aber ohne  Maske vor dem Mund.

In Berlin darf bald wieder gesungen werden. Auf dem Bild: der Landkreis-Projektchor in der Klosterruine Frauenalb.
In Berlin darf bald wieder gesungen werden. Auf dem Bild: der Landkreis-Projektchor in der Klosterruine Frauenalb.Foto: imago stock/people

Berlin-Es ist wie ein Paukenschlag: Heute hat der Berliner Senat verkündet, dass Chöre in der Stadt ab sofort in geschlossenen Räumen wieder singen dürfen. Der Berliner Zeitung liegt das Papier vor, in dem die Regelungen dokumentiert sind. Das Hygienerahmenkonzept für Chorgesang und Kultureinrichtungen im Land Berlin wurde von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa in Abstimmung mit Vertretern der Wissenschaft, des Berliner Landesmusikrats, der Chorverbände, der Rundfunkchöre und der Kirchen erarbeitet. Auch Berliner Virologen waren beteiligt. 

Das Konzept sieht vor, dass die Sänger einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten müssen. Außerdem macht die Bestimmung genaue Vorgaben zur Raumbelüftung. Vor allem Belüftungsanlagen werden empfohlen oder das manuelle Stoßlüften. Das Tragen von Mundschutzmasken wird zwar allen Chorsängern auch während der Proben nahegelegt, die Masken sind aber nicht verpflichtend. Der Abstand zum Publikum muss mindestens vier Meter betragen.

Alle Beteiligten haben ihre Zufriedenheit signalisiert, sagte Franziska Stoff vom Landesmusikrat gegenüber der Berliner Zeitung. Ralf Sochaczewski, zuständiges Präsidiumsmitglied des Landesmusikrats Berlin für Chor, schrieb in einer Pressemitteilung: „So können wir alle wieder mit gutem Gefühl und Gewissen zur Chorprobe gehen. Danke an die Expertinnen und Experten, Klaus Lederer und die Kulturverwaltung für die gute Zusammenarbeit.“

Den Chören droht jetzt ein Raumproblem

Die Präsidentin des Landesmusikrats Berlin, Hella Dunger-Löpfer, schrieb, dass sie auf weitere Hilfen durch die Politik hoffe, damit die Berliner Chöre die Bestimmung umsetzen können: „Der nächste Schritt wäre aus unserer Perspektive die Schaffung einer Anlaufstelle für Raummanagement, die sicherstellt, dass ab Herbst ausreichend Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die es den Chören ermöglichen, unter den vorgegebenen Bedingungen zu proben und aufzutreten.“

Tatsächlich bleibt abzuwarten, wie sich die Bestimmungen in der Praxis umsetzen lassen. Ein Abstand von zwei Metern bedeutet, dass die Berliner Chöre vor allem bei Proben mit Platzproblem zu kämpfen haben werden. Es könnte sein, dass einige Ensembles nach wie vor auf Außenbereiche ausweichen müssen.

Grundsätzlich sei mit Blick auf das hohe Ansteckungsrisiko das Singen im Freien dem Singen in geschlossenen Räumen vorzuziehen, heißt es in der Verordnung. Es gelten alle generellen Regelungen zu Anwesenheitsdokumentation, Händehygiene, Hustetikette, Abstandsregeln und Benutzung des Mund-Nasen-Schutzes vor und nach den Proben, bei den Veranstaltungen und in den Pausen.

Website zum Hygienekonzept: https://www.landesmusikrat-berlin.de/service/musizieren-trotz-corona-wiedereinstiegs-szenarien-und-handreichungen/