Drei gute Nachrichten aus dem Grütters-Ministerium für die Kultur

Für freischaffende Orchester und Musikensembles gibt es jetzt einen Fonds für Projekte in Corona-Zeiten,  bundesgeförderte Einrichtungen und Projekte dürfen Künstlern Ausfallhonorare bezahlen und ein Bundesfonds für die kulturelle Infrastruktur ist auch in der Abstimmung.

Berlin-Das nennt man Netzwerken: Eine Woche ist es her, dass Elisabeth Motschmann, kulturpolitische Sprecherin der CDU, im Kulturausschuss des Bundestags gemahnt hatte, dass es auch Gutverdienende unter den freischaffenden Musikern und Musikerinnen gäbe, die mit 1.200 Euro im Monat nicht abzuspeisen seien, nur weil sie jetzt Coronabedingt nicht auftreten dürften. Da müsste doch mindestens so viel drin sein wie ein Kurzarbeitsgeld bei Angehörigen der Staatsorchester. Sie denke da an das Freiburger Barockorchester oder das Frankfurter Ensemble Modern. 

Das viel gefragte Freiburger Barockensemble ist das Unternehmen der Musiker und Musikerinnen selbst. Auf ihrer Internetseite bitten sie jetzt um Spenden.   
Das viel gefragte Freiburger Barockensemble ist das Unternehmen der Musiker und Musikerinnen selbst. Auf ihrer Internetseite bitten sie jetzt um Spenden.

Schwupps, eine Woche später hat die Parteikollegin Kulturstaatsministerin Monika Grütters schon gehandelt. Wie am Mittwoch verlautete, stehen ab sofort 5,4 Millionen Euro Soforthilfe speziell für freie Orchester und Ensembles zur Verfügung. Für Profis natürlich, die im Inland arbeiten wie „das Ensemble Modern und das Freiburger Barockorchester“. Nicht als Einkommensausgleich allerdings. Bis zu 200.000 Euro können für die Entwicklung von Präsentationsformaten beantragt werden, die sich für Zeiten der Kontaktbeschränkung eignen. Hierzu hat Frau Grütters bereitliegende Mittel aus dem Förderprogramm „Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland“ umgewandelt und an den jetzigen Bedarf angepasst. Was die These belegt: Es ist ja immer genug da – man muss nur gucken, wo genau es sich gerade befindet.

Vorbildlich geht der Bund auch in der Frage der Ausfallhonorare für Künstler und Künstlerinnen voran, wie eine weitere gute Mittwochsnachricht aus dem Grütters-Ministerium belegt. Alle bundesgeförderten Einrichtungen und Projekte (wozu etwa die Berliner Festspiele mit all ihren Festivals und dem Gropius-Bau gehören) dürfen Künstlern, mit denen sie bis 15. März 2020 Vereinbarungen getroffen haben bis zu 60 Prozent der Honorare auszahlen, maximal jedoch 2 500 Euro, auch wenn die Leistung nicht erbracht wurde. Das klingt wie ein Selbstverständlichkeit in einer Zeit wie dieser, ist aber eine durchaus applauswürdige Pirouette, die da auf dem Zuwendungsrecht gedreht wurde.  

Und dann auch noch das und zwar am gleichen, kulturpolitisch gewissermaßen dreifaltigen Mittwoch: Beim erwähnten Kulturausschuss des Bundestags hatte Olaf Zimmermann, der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, einen Bundesfonds für die Infrastruktur der Kultur gefordert. Und wie Monika Grütters  jetzt im Inforadio des rbb bestätigte, ist sie genau darüber mit dem Finanzministerium schon im Gespräch. Zimmermann hatte den Umfang eines solchen Fonds mit 500 Millionen Euro beziffert. Noch im Mai rechnet Grütters offenbar mit einem Ergebnis. Und was gibt es Konkretes aus den Ländern?