Berlin-Meine Güte, mit welch einem Knall diese Woche gestartet ist. Nach dem ersten Wochenende mit Sperrstunde müssen doch bei vielen sprachbegeisterten Feministinnen und Feministen die Sektkorken am Montagabend nur so aus den Flaschen geschossen sein. Das Justizministerium hat nämlich erstmals einen Gesetzesentwurf komplett in der weiblichen Begriffsform verfasst und sich so dem generischem Femininum bedient, also der verallgemeinernden weiblichen Form. Im Gesetz ist jetzt etwa nur die Rede von „Geschäftsführerin“, „Verbraucherin“ oder „Schuldnerin“. Üblich ist in Deutschland, nicht nur bei Gesetzesentwürfen, das generische Maskulinum, in der Frauen und nicht binäre Menschen immer mitgemeint, nie aber explizit mitgesprochen werden.
Empörung kam gleich aus dem Innenministerium, das die Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs infrage stellte und verlangte, dass der Entwurf, den „gängigen Regeln angepasst werden“ müsse. Heißt konkret: zurück in die sprachliche Männerform. Hoppala, da fühlt sich aber jemand mächtig auf den Schlips getreten. Obwohl – fragile Männlichkeit überrascht seitens des Ministers Seehofer oder der CSU-Riege nun kaum noch. Lieber Horst, keine Sorge, auch du bist natürlich mitgemeint. Wie eben alle Frauen und alle nicht binären Mitmenschen in allen anderen deutschen Gesetzen ja auch. Oder ist dieser chauvinistische Zorn nur ein geschickter Versuch, um von den Peinlichkeiten rund um die Verabschiedung zum Gesetz gegen Hasskriminalität abzulenken?
Die Erregung zeigt dabei allzu gut: Nur mitgemeint zu sein kann ganz schön entrüsten. Obendrein ist es aber ein unterhaltsamer Schachzug der Justizministerin Lambrecht, zeigt er doch die ganze Absurdität der Diskussion um gendergerechte Sprache. Viele Argumente, die nun fallen, treffen gleichermaßen auch als Einwand gegen die verallgemeinernde männliche Form zu. Abgesehen vom ganzen „Gender-Gaga“ fallen deutsche Gesetze im Übrigen äußerst selten durch hohe Verständlichkeit auf.